Eine chronische Erkrankung wirft viele Fragen auf. Wer seine Rechte wahrnehmen will, sollte sich informieren.
Sie möchten eine bestimmte Leistung oder eine Feststellung beantragen? Klären Sie zunächst, welcher Kostenträger zuständig ist. Bestimmte Anträge muss der behandelnde Arzt stellen.
Sind Sie selbst Antragsteller, erhalten Sie die erforderlichen Formulare bei der zuständigen Stelle. Hier hilft man Ihnen in der Regel auch beim Ausfüllen.
Nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht, auch wenn dies durch das Wirtschaftlichkeitsgebot eingeschränkt ist. Ist ein Antrag besonders dringlich, weisen Sie ausdrücklich darauf hin.
Wenn möglich, fügen Sie medizinische Unterlagen bei. Das erhöht die Chance auf eine schnelle Bearbeitung. Machen Sie sich Kopien für Ihre Unterlagen und schicken Sie Ihren Antrag per Einschreiben …oder reichen Sie ihn persönlich ein, und lassen sich den Empfang schriftlich bestätigen! Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel einige Wochen.
In dringenden Fällen besteht das Recht auf Selbstbeschaffung, allerdings mit dem Risiko die Anschaffungskosten selber tragen zu müssen. Verlangen Sie in jedem Fall einen schriftlichen Bescheid.
Sie sind mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden? Holen Sie sich Rat bei einer neutralen Stelle. Oftmals klärt auch eine persönliche Kontaktaufnahme so manches Missverständnis. Falls nicht, legen Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch ein, zunächst auch ohne Angabe von Gründen.
Reichen Sie in jedem Fall eine ausführliche Begründung nach.
Nutzen Sie dafür Ihr Recht auf Akteneinsicht, z. B. in medizinische Gutachten.
Wurde dem Widerspruch nicht stattgegeben, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Gericht einreichen. Braucht man dazu einen Anwalt? Nein, ein Anwaltszwang besteht nicht. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt kann jedoch hilfreich sein, verursacht aber Kosten.
In bestimmten Fällen ist Prozesskostenbeihilfe möglich. Möchten Sie keinen Anwalt einbinden, nimmt die Rechtsantragstelle Ihre Klage schriftlich oder mündlich entgegen und hilft bei der Formulierung. Barrierefreie Beratung und Unterstützung sind Ihr gutes Recht. Scheuen Sie sich nicht, danach zu fragen!
Weiterführende Informationen finden Sie auf www.amsel.de
Redaktion: AMSEL e.V., 28.01.2017