Guten Tag! Na, wohin geht’s? Zur Arbeit? Sie sind doch an MS erkrankt und können trotzdem arbeiten? Ja warum eigentlich nicht.
Viele MS-Erkrankte sind ohne größere Probleme beruflich aktiv. Aber ein paar Dinge sollten MS-Erkrankte im Beruf schon beachten. Hier ein paar Tipps, um Schwierigkeiten zu vermeiden:
Versuchen Sie, Ihre Leistungsfähigkeit gut einzuschätzen und beantworten Sie sich folgende Fragen ehrlich:
Wie gut vertragen Sie z.B.:
- körperliche Belastung
- Hitze
- regelmäßigen Stress
- oder langes Gehen und Stehen?
Die Arbeitsagentur berät Sie bei der Suche nach einem passenden Job und nennt Fördermöglichkeiten.
Übrigens:
Sie müssen in Bewerbungsgesprächen die Erkrankung nicht angeben, solange die MS Sie im Beruf nicht einschränkt.
Und wenn Sie bereits berufstätig sind …?
Auch dann müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die MS-Erkrankung nicht mitteilen, wenn keine Einschränkungen bestehen.
Manchmal tut es aber gut mit jemandem zu reden, dem man vertraut.
Sie sind aufgrund Ihrer Erkrankung länger ausgefallen? Dann nutzen Sie, um wieder fit für den Beruf zu werden, die Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation.
Oft ist eine stufenweise Wiedereingliederung sinnvoll.
Arbeitgeber müssen länger erkrankten Mitarbeitern ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten.
Sie fragen sich, ob Sie Ihr Arbeitspensum noch schaffen?
Unsere Empfehlung: Falls möglich legen Sie öfter kurze Pausen ein und nutzen Sie diese bewusst zur Erholung.
Ist Ihre Berufstätigkeit krankheitsbedingt eingeschränkt, dann sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten darüber. Auch der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung können Sie unterstützen.
Gemeinsam findet man oft Lösungen für das Problem.
Sie haben darüber hinaus Anspruch auf Leistungen zur beruflichen Teilhabe.
Um die berufliche Leistungsfähigkeit dauerhaft zu erhalten, gibt es eine breite Palette an Hilfen für Behinderte und von Behinderung bedrohter Personen.
Dies können sein:
- technische Arbeitshilfen,
- Arbeitsassistenz,
- Anpassung des räumlichen Arbeitsumfeldes,
- Kraftfahrzeughilfen,
- Unterstützung bei Aus- und Fortbildung oder Umschulung,
- … und viele weitere Angebote.
Detaillierte Informationen zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten MS-Erkrankte von Rentenversicherungen, der Agentur für Arbeit oder von Integrationsämtern.
Hätten Sie’s gewusst? Eine MS-Erkrankung ist kein Kündigungsgrund! Vor allem für Schwerbehinderte und Gleichgestellte besteht ein besonderer Schutz. Sie sehen: Mit MS beruflich aktiv sein - oft geht das!
Redaktion: AMSEL e.V., 29.01.2017