Behindert oder chronisch kranke Menschen mit sexuellen Funktionsstörungen müssen Medikamente zur Potenzsteigerung weiter selbst zahlen, so das Bundessozialgericht. Ein MS-Betroffener hatte seine Krankenkasse auf Kostenerstattung verklagt. Dies wurde vom Bundessozialgericht in der Revisionsverhandlung abgelehnt.
Der 51-Jährige leidet einem Bericht der Süddeutschen Zeitung nach an MS-bedingten Erektionsstörungen und benötigt potenzsteigernde Mittel, um überhaupt Geschlechtsverkehr zu haben. Unter Hinweis auf die UN-Behindertenrechtskonvention, welche Menschen mit Behinderung eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zusichert, hatte er geklagt.
AMSEL und DMSG bedauern das Urteil: Vielfältige Einschränkungen seien belastend für Erkrankte - Geschlechtsverkehr könnte daher auch als beziehungsstabilisierendes Element gelten, zitiert die Süddeutsche Zeitung Bundesgeschäftsführerin Dorothea Pitschnau-Michel.
Potenzsteigernde Mittel wie Viagra oder Cialis können Abhilfe schaffen, sind jedoch teuer. Ob die Kosten künftig im Rahmen der Sozialhilfe übernommen werden können, wird sich zeigen.
Multiple Sklerose - Symptome mit potenzsteigernden Mitteln behandeln
Redaktion: AMSEL e.V., 09.03.2012