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Potenzpille für MS-Kranke ?

Beim Thema Sex hört die Teilhabe am sozialen Leben für Behinderte scheinbar auf. Ein Mann hatte seine Krankenkasse auf Kostenerstattung für ein Potenzmittel verklagt und vor dem Bundessozialgericht verloren.

Behindert oder chronisch kranke Menschen mit sexuellen Funktionsstörungen müssen Medikamente zur Potenzsteigerung weiter selbst zahlen, so das Bundessozialgericht. Ein MS-Betroffener hatte seine Krankenkasse auf Kostenerstattung verklagt. Dies wurde vom Bundessozialgericht in der Revisionsverhandlung abgelehnt.

Der 51-Jährige leidet einem Bericht der Süddeutschen Zeitung nach an MS-bedingten Erektionsstörungen und benötigt potenzsteigernde Mittel, um überhaupt Geschlechtsverkehr zu haben. Unter Hinweis auf die UN-Behindertenrechtskonvention, welche Menschen mit Behinderung eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zusichert, hatte er geklagt.

AMSEL und DMSG bedauern das Urteil: Vielfältige Einschränkungen seien belastend für Erkrankte - Geschlechtsverkehr könnte daher auch als beziehungsstabilisierendes Element gelten, zitiert die Süddeutsche Zeitung Bundesgeschäftsführerin Dorothea Pitschnau-Michel.

Potenzsteigernde Mittel wie Viagra oder Cialis können Abhilfe schaffen, sind jedoch teuer. Ob die Kosten künftig im Rahmen der Sozialhilfe übernommen werden können, wird sich zeigen.

Redaktion: AMSEL e.V., 09.03.2012