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Makrozyklische Kontrastmittel bei MRT der Multiplen Sklerose

Die Europäische Arzneimittelagentur schränkt den Gebrauch von linearem Gadolinium als Kernspinkontrastmittel stark ein.

Wenn man nicht gerade unter Platzangst leidet, ist die "Fahrt durch die Röhre" für die meisten Menschen mit Multipler Sklerose unkompliziert. Eine Untersuchung im Magnetresonanztomografen, kurz: MRT gilt gemeinhin als unschädlich, nicht zuletzt im Vergleich mit anderen bildgebenden Verfahren wie Röntgen, Mammografie oder auch Computertomografie (CT), bei denen Röntgenstrahlung freigesetzt wird.

Um aktive Entzündungen im Zentralen Nervensystem, also Gehirn und Rückenmark, festzustellen, hilft es allerdings, wenn den Patienten kurz vor der MRT-Aufnahme intravenös ein Kontrastmittel injiziert wird. Dieses Kontrastmittel enthält meist Gadolinium, eine seltene Erde, und kann sich im Gehirn anreichern, wie wissenschaftliche Untersuchungen gezeigt haben (AMSEL.DE hatte berichtet).

Schädigungen durch diese Anreicherungen sind bisher nicht bekannt, weswegen DMSG Bundesverband und KKNMS 2016 eine entsprechende Stellungnahme herausgegeben haben. In der Zwischenzeit allerdings hat die EMA (Europäische Arzneimittelagentur) bestimmte Gadoliniumhaltige Kontrastmittel für die meisten Diagnosen vorsorglich vom Markt genommen (Veröffentlichung EMA, 21.07.2017). Dabei handelt es sich um lineare Kontrastmittel.

Weiterhin im Einsatz sind dagegen die makrozyklischen (d.h. ringförmigen) Kontrastmittel, welche Gadolinium enthalten. Diese reichern sich nicht oder kaum im Gehirn der Patienten an, wie Untersuchungen an der Charitè gezeigt haben (AMSEL.DE hatte berichtet).

Das BfArM - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erklärte am 15.12.2017 das Gutachten der EMA für rechtsverbindlich. Rechtswirksam würde es Ende Februar 2018. Dann würden bestimmte (lineare) Gadoliniumhaltige Kontrastmittel vom Markt genommen bzw. nur noch bei speziellen Diagnosen (z.B. der Leber) eingesetzt. Bestimmte makrozyklische Kontrastmittel könnten weiterhin in ihren jetzigen Indikationen angewendet werden, aber in der niedrigsten Dosierung, die für eine ausreichende Kontrastverstärkung notwendig ist, und nur, wenn eine kontrastmittelfreie Bildgebung als nicht ausreichend erachtet werde, so das BfArM.

Quelle: Charité, 28.11.2016; EMA, 21.07.2017; BfArM, 15.12.2017

Redaktion: AMSEL e.V., 17.12.2017