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Cannabis zunehmend verschrieben

Seit 2017 sind Cannabisblüten zur medizinischen Behandlung in bestimmten Fällen in Deutschland zugelassen. Auch bei manchen Symptomen der Multiplen Sklerose kommen sie zum Einsatz.

Seit 2011 ist der orale Cannabis-Extrakt Sativex auf dem Markt, seit März 2017 ist das Gesetz zur medizinischen Anwendung von Cannabis in Kraft (amsel.de hatte berichtet). Es soll zwar nur in begründeten Einzelfällen greifen, doch werden Cannabisblüten immer häufiger verschrieben wie die Zahlen des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) zeigen.

Starker Anstieg der ärztlichen Verschreibung an Cannabisblüten (Privatrezepte sind nicht erfasst):

1. Quartal 2017 564 Einheiten
2. Quartal 2017 10.055 Einheiten
3. Quartal 2017 14.777 Einheiten
4. Quartal 2017 18.282 Einheiten
1. Quartal 2018 26.329 Einheiten

Cannabis auf Rezept ist nun schon einige Zeit möglich und damit sind Verschreibung und Konsum, etwa um Schmerzen oder Spastik zu lindern, grundsätzlich legal. Die Bedingungen sind: Es muss sich um eine schwerwiegende Erkrankung handeln und alternative Therapien wirken nicht. Bereits vor dem Bundestagsbeschluss nutzen manche MS-Patienten Cannabis in Blütenform, um ihre Symptome zu lindern - gegen das damals herrschende Gesetz, das sie kriminalisierte.

Cannabinoide auf Rezept gibt es in unterschiedlicher Form: Als Fertigarzneimittel etwa Sativex®, ein Cannabis-Gesamtextrakt, der nicht oder kaum "high" macht und sich in Studien bei einem Teil der MS-Patienten als hilfreich gezeigt hat bei neurologisch bedingten Schmerzen, und Canemes® mit dem Wirkstoff Nabilon, ein synthetisches Cannabinoid, das aufgrund seiner Suchtgefahr nur temporär bei Übelkeit wegen einer Chemotherapie eingesetzt wird. Daneben werden aber auch Cannabisblüten, Cannabisölextrakt sowie Dronabinol verschrieben.

Cannabis ist nicht gleich Cannabis

Wissenswert ist, dass Cannabisblüten ca. 60 Cannabinoide enthalten. Besonders zwei davon werden unter anderem medizinisch eingesetzt: THC sowie Cannabidiol (CBD). Während THC als psychoaktiv gilt, also die Wirkung der Droge Cannabis auf das Bewusstsein ausübt und nicht zuletzt müde macht, was verschiedene Tätigkeiten wie Autofahren gesetzwidrig macht, gilt CBD als nicht oder kaum psychoaktiv. Beide Cannabinoide, also sowohl THC als auch CBD wirken schmerzstillend und entzündungshemmend. Und dies sind die medizinisch angestrebten Ziele. Cannabidiol-Präparate (CBD) kann man in Deutschland derzeit (noch) rezeptfrei im Nahrungsergänzungsmittelbereich kaufen.

Studien zu Sativex (Wirkstoff: Nabiximols) haben eine signifikante Wirkung bei MS-bedingten Schmerzen zeigen können. Allerdings spricht nicht jeder Patient gleich auf den Wirkstoff an (s. AMSEL-Bericht Wie Cannabis Schmerzen lindert). Auch die Dosis bedarf einer langsamen Annäherung. Sativex enthält THC und unterliegt somit dem Betäubungsmittelgesetz und ist verschreibungspflichtig.

Quellen: ABDA, Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker; Bild: Deutscher Hanfverband.

 

Redaktion: AMSEL e.V., 21.01.2019