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Cannabis auf Rezept

Von dem Gesetz könnten auch Menschen mit Multipler Sklerose profitieren. Der Bundestag muss noch zustimmen.

Um die Versorgung von schwerkranken Patientinnen und Patienten zu verbessern, soll die Krankenkasse zukünftig die Kosten für Cannabisarzneimittel übernehmen, wenn es keine anderen wirksamen Behandlungsmöglichkeiten gibt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften wurde am 4. Mai 2016 vom Bundeskabinett beschlossen. Der Einsatz von Cannabis als Medizin soll zudem weiter erforscht werden, um den medizinischen Nutzen genau zu erfassen.

 

 

Quelle: © Deutscher Hanfverband

Hier im Bild ist Nutzhanf zu sehen. Wenn der Bundestag zustimmt, könnte medizinischer Hanf, auch Cannabis genannt, als Wirkstoff für schwer erkrankte Patienten, zum Beispiel mit Multipler Sklerose, zugelassen werden.

Nachdem in der Vergangenheit von Chronisch Kranken, unter anderem auch von MS-Betroffenen, zunehmend gefordert wurde Cannabis auf Rezept zuzulassen, um insbesondere chronische Schmerzen zu behandeln, scheint nun auch die Politik bereit zu sein den Weg für eine therapeutische Anwendung frei zu machen. Gerichte hatten zuvor in mehreren Urteilen zugunsten von Betroffenen entschieden und die Anwendung von Cannabis für therapeutische Zwecke in bestimmten Einzelfällen zugelassen.

Auch einzelne MS-Patienten haben in der Vergangenheit Cannabis konsumiert um die Symptome ihrer Krankheit zu lindern. Dies geschah allerdings auf eigene Kosten und war zudem illegal. Von zahlreichen Stellen wurde die damit verbundene Kriminalisierung von Schwererkrankten zu Recht kritisiert. Zuletzt hatte ein MS-Betroffener erstmals und nach jahrelangem Prozessieren Recht bekommen, Cannabis zum Eigenbedarf selbst anzubauen (AMSEL.DE hatte berichtet). Rechtsanwalt Andreas Czech äußerte sich auf AMSEL.DE zu dem Urteil.

Die Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen waren längst überfällig. Jetzt muss noch der Bundestag der Gesetzesänderung zustimmen. Erst dann tritt das Gesetz in Kraft. Ein genauer Termin ist noch nicht bekannt.

 

Autor: Jürgen Heller
Quelle: Pressemitteilung des BMG Nr. 19, 04.05.2016

Redaktion: AMSEL e.V., 04.05.2016