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Cannabis als Schmerzmittel auch bei Multipler Sklerose

Der Bundestag hat das Gesetz zur medizinischen Nutzung von Cannabis nun einstimmig beschlossen. Im März 2017 tritt es in Kraft.

Dass das Gesetz zur medizinischen Anwendung von Cannabis kommen würde, stand schon fest (AMSEL.DE hatte berichtet: Cannabis auf Rezept). Offen war nur, wann der Bundestag es beschließen würde. Nun hat das gesetzgebende Organ einstimmig beschlossen, dass das neue Gesetz im März 2017 in Kraft treten soll.

Cannabis ist damit in begründeten Einzelfällen als Medizin zugelassen. Es soll als Behandlungsalternative für schwer Erkrankte eingesetzt werden, wenn andere nicht helfen. Beispielsweise bei starken Schmerzen wie bei Krebspatienten aber auch bei Multiple Sklerose-Patienten. Ebenso kann es bei Appetitlosigkeit eingesetzt werden und in der Palliativmedizin. Das Gesetz sei auch ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Palliativversorgung, zitiert das Bundesgesundheitsministerium Minister Hermann Gröhe den einstimmigen Beschluss.

Cannabis wird damit erstattungsfähig, vorausgesetzt ein Arzt verschreibt es. Voraussetzung dafür wiederum ist, dass Cannabis den jeweiligen Krankheitsverlauf positiv beeinflussen oder aber die Symptome lindern kann.

Die Kosten werden dann nicht nur für Fertigarzneimittel auf Cannabis-Basis übernommen, sondern die gesetzlichen Kassen können auch getrocknete Cannabisblüten erstatten, sofern sie therapeutisch notwendig sind.

Zunächst wird der Cannabisbedarf durch Importe gedeckt werden. Angedacht ist aber auch ein staatlich kontrollierter Anbau des Hanfs. Begleitend ist eine Datenerhebung geplant. Hierzu senden Ärzte Daten zur Diagnose, Therapie, Dosis und Nebenwirkung anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Teilnahme an dieser Begleitstudie ist Pflicht für alle Patienten, die Cannabis als Extrakt oder getrockneter Form auf Rezept erhalten möchten. Sonst zahlen die Kassen nicht.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums, 19.01.2017.
Foto: Deutscher Hanfverband

Redaktion: AMSEL e.V., 20.01.2017