Spenden und Helfen

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (TEIL 2)

Multiple Sklerose im Berufsleben - welche Unterstützung es im Rahmen der LTA-Maßnahmen für MS-kranke Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber gibt, stellt Together 02/16 vor.

Im ersten Teil des together-Zweiteilers über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) ging es insbesondere um Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes oder einer selbstständigen Tätigkeit (wir berichteten). In Teil 2 werden die Maßnahmen der beruflichen Bildung, die Übernahme weiterer Kosten im Zusammenhang mit LTA-Maßnahmen und die Zuschussmöglichkeiten an Arbeitgeber dargestellt.

Maßnahmen der beruflichen Bildung

  • Berufsvorbereitung: Dies beinhaltet die behinderungsbedingte Grundausbildung wie z.B. die blindentechnische Grundausbildung oder Vorbereitungsmaßnahmen für Gehörlose.
  • Berufliche Bildung: Hierzu gehören Maßnahmen zur Anpassung im ausgeübten Beruf. Kann die bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden, können auch Maßnahmen zur Umschulung oder Weiterbildung einschließlich des dafür erforderlichen Schulabschlusses finanziert werden. Ist die Fähigkeit, einen angemessenen Beruf zu erlernen beeinträchtigt, werden auch Kosten für eine angemessene Schulbildung übernommen. Dies beinhaltet im Einzelfall auch die Übernahme der Kosten für eine private Heimsonderschule.

Weitere Kosten im Zusammenhang mit LTA

Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträger übernehmen auch Kosten, die mit LTA-Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Dies können im Einzelnen sein:

  • Lehrgangskosten
  • Prüfungsgebühren
  • Lernmittel
  • Arbeitskleidung einschließlich Schuhwerk und Schutzkleidung
  • Arbeitsgeräte (z.B. Werkzeuge, Kleinmaschinen)
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wenn für die Teilnehmer einer Maßnahme eine Unterbringung außerhalb des eigenen oder des elterlichen Haushalts nötig ist.

Zuschüsse an den Arbeitgeber

Die Reha-Träger können LTA-Zuschüsse auch direkt an den Arbeitgeber leisten. Antragsberechtigt ist allerdings nur der Versicherte, also der Arbeitnehmer.

Zuschüsse an den Arbeitgeber gibt es beispielsweise als:

  • Ausbildungszuschüsse: Zur betrieblichen Ausführung von Bildungsleistungen. Die Zuschusshöhe beträgt dabei 100 % der laut Ausbildungsvertrag für das letzte Ausbildungsjahr vereinbarten monatlichen Vergütung. Der Zuschuss wird für die gesamte Dauer der Maßnahme bezahlt.
  • Eingliederungszuschuss: Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt, der vornehmlich zur Einarbeitung in Betracht kommt, um die vollen beruflichen Kenntnisse an einem Arbeitsplatz zu erlangen. Durch den Einarbeitungszuschuss soll die Minderleistung des Einzuarbeitenden bis zur Erlangung der vollen beruflichen Leistungsfähigkeit ausgeglichen werden. Höhe und Dauer des Einarbeitungszuschusses richten sich nach dem Bedarf im Einzelfall.
  • Zuschüsse für Arbeitshilfen und technische Anpassung des Arbeitsplatzes: Für die Anschaffung von technischen Hilfsmitteln und für behinderungs- oder krankheitsbedingte Veränderungen des Arbeitsplatzes können finanzielle Hilfen an den Arbeitgeber gezahlt werden. Müssen zur barrierefreien und behindertengerechten Gestaltung des Arbeitsumfeldes Umbauten vorgenommen werden, wie z.B. das Anbringen von Rampen, Aufzügen oder das Installieren behindertengerechter Sanitäranlagen, dann können dem Arbeitgeber hierfür ebenfalls Zuschüsse gewährt werden.
  • Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung: Während einer Probebeschäftigung können dem Arbeitgeber für einen Zeitraum bis zu drei Monaten die Gehaltskosten ganz oder teilweise erstattet werden. Der Arbeitgeber soll damit die Möglichkeit erhalten, die Eignung des Beschäftigten unter realen Bedingungen zu testen.
  • Umschulung, Ausbildung oder Weiterbildung im Betrieb: Werden solche LTA-Maßnahmen im Betrieb durchgeführt, dann können dem Arbeitgeber die Kosten hierfür erstattet werden. Solche betrieblichen Maßnahmen haben den Vorteil, dass nach Abschluss der Maßnahme in der Regel im jeweiligen Betrieb eine Weiterbeschäftigung möglich ist. Bei außerbetrieblichen Maßnahmen, wie z.B. in einem Berufsfortbildungswerk, muss dagegen nach dem Abschluss erst ein neuer Arbeitsplatz gesucht werden, was nicht immer einfach ist.

Zusammenfassung

Maßnahmen der LTA sind vielfältig und decken den gesamten Bereich der notwendigen beruflichen Unterstützungsmöglichkeiten zur beruflichen Eingliederung von behinderten Personen ab. Die einzelnen Unterstützungsleistungen müssen sich am individuellen Bedarf orientieren und sollen die jeweiligen Bedürfnisse und Gegebenheiten des Einzelfalles berücksichtigen. Dies eröffnet den Leistungsträgern einen gewissen Spielraum. Andererseits werden nicht alle Wünsche der Antragsteller erfüllt.

Bei der Prüfung eines LTA-Antrages spielt insbesondere die Frage eine Rolle, ob durch die Maßnahme eine realistische Chance besteht, die geplante (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt auch tatsächlich zu erreichen.

Bei einer positiven Prognose gelingt es mit den LTA-Maßnahmen häufig, die Leistungsfähigkeit von kranken und behinderten Menschen im Berufsleben zu erhalten oder zu verbessern. Dies dient nicht nur den betroffenen Personen selbst, sondern auch den Betrieben.

Die gesamtgesellschaftliche Funktion von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wird deutlich, wenn dadurch ermöglicht wird, dass Behinderte und kranke Menschen ihr Fachwissen, ihre Arbeitsenergie, Produktivität und Kreativität ins Arbeitsleben einbringen können und damit einen wertvollen Beitrag für das Gemeinwohl leisten.

Zudem spart die Rentenversicherung Geld, weil durch LTA häufig vorzeitige und unnötige Verrentungen wegen Erwerbsminderung verhindert werden können. Insgesamt sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben also eine sinnvolle Sache, mit Chancen für alle Beteiligten.

Weitere Informationsmöglichkeiten: Broschüre zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben "Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance" der Deutschen Rentenversicherung, auch kostenlos als Download unterwww.deutsche-rentenversicherung.de

Redaktion: AMSEL e.V., 03.08.2016