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Kein Rundfunkbeitrag für Bewohner in Pflegeheimen

Menschen mit Multipler Sklerose, die zuhause leben, können nur dann ganz vom Beitrag befreit zu werden, wenn sie das Medium Rundfunk nicht mehr nutzen können.

Kein Rundfunkbeitrag für Bewohner in Pflegeheimen
Seit dem 1. Januar 2013 gilt der neue Rundfunkbeitrag und ersetzt die bisherige GEZ-Gebühr. Bewohner von Alten-und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen, die dort dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt werden, müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Denn nach Auslegung der Rundfunkanstalten leben diese Menschen in beitragsfreien Gemeinschaftsunterkünften und nicht in gesondert beitragspflichtigen Wohnungen.

Darüber hinaus besteht für schwerkranke Menschen, die ebenso wie taubblinde Personen nicht mehr in der Lage sind, Rundfunk zu rezipieren, die Möglichkeit, eine Befreiung aus Härtefallgründen zu beantragen. Für andere Schwerbehinderte besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Gebührenermäßigung. (wir berichteten)

Quelle: Der Paritätische Baden-Württemberg
Autor: He

Redaktion: AMSEL e.V., 18.02.2013