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Neue Rundfunkbeiträge - teils auch für Menschen mit Multipler Sklerose

Personen mit RF im Schwerbehindertenausweis müssen zukünftig 5,99 Euro bezahlen. Andere Behinderte profitieren dagegen von der Neuregelung.

Ab 1. Januar 2013 gilt: eine Wohnung, ein Beitrag. Die Anzahl der Rundfunkgeräte und Personen in einer Wohnung spielt, im Gegensatz zur aktuellen Regelung, keine Rolle mehr. Dabei steht die Bezeichnung "Rundfunkbeitrag" auch als Oberbegriff für die Fernsehnutzung.

Der Rundfunkbeitrag für Behinderte

Nachfolgende Befreiung oder Ermäßigung kann nur auf Antrag gewährt werden.

  • Anspruch auf Befreiung des Beitrags haben taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII.

Anspruch auf einen reduzierten Beitrag haben:

  • Menschen, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 5,99 Euro pro Monat.
  • Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist,
  • hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist,
  • behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.

Erhalten Menschen mit Behinderung Sozialleistungen, können sie zusätzlich zur Ermäßigung eine Befreiung beantragen. Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG bezieht, kann mit dem Nachweis der betreffenden Behörde die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.

Die Höhe des Rundfunkbeitrages bleibt unverändert und beträgt weiterhin 17,98 Euro je Haushalt. Unverändert bleiben auch die Befreiungsmöglichkeiten aus finanziellen Gründen. Personen mit RF im Schwerbehindertenausweis waren bislang befreit und müssen zukünftig 5,99 Euro bezahlen. Andere Behinderte profitieren dagegen von der Neuregelung, da sie zukünftig eine Beitragsreduzierung beantragen können, was bislang nicht möglich war.

Weitere Informationen unter: http://www.rundfunkbeitrag.de

Quelle: Runddfunkbeitrag.de

Redaktion: AMSEL e.V., 27.08.2012