Arbeitsrecht bei MS

18.05.10 - Der Arbeitgeber bekommt weder eine Auskunft von der Krankenkasse noch von den behandelden Ärzten über die Erkrankung des Arbeitnehmers, so RA Andreas Czech im AMSEL-Expertenchat.

Moderator Patricia Fleischmann: Hallo verehrte Chatter, um 19 Uhr ist es so weit: Dann beantwortet Rechtsanwalt Andreas Czech Ihre Fragen rund ums Arbeitsrecht bei MS. - Sie können gern jetzt schon mal posten...


Allgemein - Britta: Hallo Frau Fleischmann und ein Hallo an alle


Moderator Patricia Fleischmann: Hallo Britta, guten Abend!

Moderator Patricia Fleischmann: Noch nicht mal 19 Uhr und schon zwei Chatterinnen online - schreiben Sie einfach schon mal Ihre Fragen. wenn Sie welche haben. Mittlerweile sind es 4 Chatter...

Danni: Sehr geehrter Herr Andreas Czech, ich hatte eine Ausbildung angefangen, wurde mit MS diagnostiziert, war deswegen viel krankgeschrieben und wurde deswegen dann auch während meiner Probezeit gekündigt. Während meiner "Arbeitszeit" habe ich keinen Urlaub genommen und frage mich nun, ob ich nun (nach der Kündigung) Anspruch auf den nicht-genommenen Urlaub habe?

RA Andreas Czech: Der Anspruch auf Urlaub bestimmt sich nach dem Bundesurlaubsgesetz. Ich gehe davon aus, dass Sie nicht länger als 6 Monate bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren, so dass Sie einen Anspruch auf Teilurlaub erworben haben. Dieser berechnet sich wie folgt: Jahresurlaub geteilt durch 12 mal Anzahlt der Monate der Beschäftigung. Sollte das Arbeitverhältnis bereits beendet sein, dann kann der Urlaub nicht mehr genommen werden und ist zu vergüten.

 
 
RA Andreas Czech
 
 
 
     
     

    Publizistisch präsent auf AMSEL-Veranstaltungen und auf amsel.de. Eigene Kolumne im Magazin "together".

    • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau in Bayern mit Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht.
    • 1996-2003 Tätigkeit bei verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien in Passau, Regensburg und Stuttgart, teilweise in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht.
    • 2002 Rechtsreferendariat in Regensburg.
    • 2003 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Regensburg bei OLG Richter Maihold.
    • Seit 2004 niedergelassener Rechtsanwalt in Stuttgart mit Schwerpunkten Arbeits-, Zivil- und Sozialrecht.

    Britta: Ich bin seit 1999 in Erwerbsunfähigkeitsrente die wird alle 2 Jahre verlängert.Nach wie vielen Jahren wird daraus denn eine Rente für immer?

    RA Andreas Czech: Die Beantwortung der Frage hängt im Wesentlichen von Ihrem Gesundheitszustand ab. Nach meiner Einschätzung wird die Rente erst dann für immer gewährt, wenn vorauszusehen ist, dass eine Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.

    Franziska: Hallo Herr Czech, habe ich bei Kündigung in der Probezeit (Ausbildung) auf Grund meiner MS nachträglich noch Anspruch auf Urlaub (Ich habe keinen Urlaub genommen während ich gearbeitet habe)? Vielen Dank

    RA Andreas Czech: Ja, Sie haben in jedem Fall Anspruch auf Teilurlaub, wenn das Arbeitsverhältnis kürzer als 6 Monate gedauert hat, ansonsten den vollen Jahresurlaub, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate gedauert hat. Ist das Arbeitsverhältnis bereits beendet, besteht Anspruch auf Vergütung des Teilurlaubs.

    Tanja71: Tanja71 Hallo an Alle

    Britta: Ich habe noch eine Frage,ich arbeite seit 3 Jahren als Packkraft im Einzelhandel,und mir werden die Feiertage immer mit Minusstunden berechnet.Ist das Rechtens?

    RA Andreas Czech: Nein, eine Berechnung von Minusstunden wegen eines Feiertags ist nicht zulässig. An Feiertagen haben Sie grundsätzlich einen Entgeltanspruch, vorausgesetzt es handelt sich um ein Vollzeitarbeitsverhältnis oder der Feiertag, beispielsweise ein Dienstag, fällt auf einen Tag, an dem Sie sonst auch immer, also beispielsweise Dienstag, tätig sind bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis.


    Allgemein - Tanja71: Tanja71 Hallo an alle



    Allgemein - Franziska: Vielen Dank Herr Czech


    Moderator Patricia Fleischmann: Tanja71 hat ja schon damit angefangen: Über das Textfeld "Allgemeiner Beitrag" dürfen Sie sich gern mit den andern Chattern austauschen über Ihre Rechte, Erfahrungen, Ihre MS.

    Britta: Vielen Dank für Ihre Mühe Herr Czech

    RA Andreas Czech: Gern geschehen, Britta.

    Franziska: Kann mein ehemaliger Arbeitgeber nachträglich Rückzahlungen von mir verlangen, da er mir (angeblich) zu viel bezahlt hat?

    RA Andreas Czech: Bei einer Überzahlung besteht grundsätzlich ein Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers. Wichtig in diesem Zusammenhang ist allerdings, ob im Arbeitsvertrag keine Ausschlussfristen vereinbart worden sind. Diese Ausschlussfristen besagen in der Regel, dass alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von 3 Moanten schriftlich geltend gemacht werden müssen. Sollte der Arbeitgeber also erst nach 3 Monaten feststellen, dass eine Überzahlung vorlag, dann kann er seinen Rückforderunganspruch nicht mehr durchsetzen.


    Allgemein - Tanja71: Tanja71 Hallo an alle


    Britta: Ich hatte schon 2mal eine Kur. Nach dem zweiten mal hat man mir mitgeteilt das eine weitere für mich nicht in Frage kommt da KEINE Aussicht auf Besserung bestünde.Bei wem kann man sich da erkundigen bzw schlau machen das ob und wann man ganz in Rente geschrieben wird.

    RA Andreas Czech: Eine verbindliche und abschließende Aussage kann nach meinem Kenntnisstand erst durch den Rentenversicherungsträger getroffen werden.


    Allgemein - button: Hallo Tanja71


    button: Wie lange bezahlt die gesetzliche Krankenkasse die weiteren Krankengelder?

    RA Andreas Czech: Der Leistungsanspruch endet nach 78 Wochen binnen drei Kalenderjahren für dieselbe Krankheit.


    Allgemein - Tanja71: Tanja71 Habe eine allgemeine Frage, bin ganz neu hier ;-) Habe eben eine Expertenfrage gestellt, doch irgendwie erscheint sie hier nicht...hab ich was falsch gemacht?


    button: Darf die Firma/Arbeitgeber einsicht nehmen, bezüglich meiner Erkrankung: welche Erkrankung hat der Arbeitnehmer und die Dauer?

    RA Andreas Czech: Nein, das ist nicht zulässig. Der Arbeitgeber bekommt weder eine Auskunft von der Krankenkasse noch von den behandelden Ärzten über die Erkrankung des Arbeitnehmers. Die Dauer der Erkrankung ist in der Regel der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu entnehmen oder meinten Sie eine andere Dauer?

    Tanja71: Hallo an Alle und hallo Herr RA Czech, meine Frage bezieht sich zum ersten auf den Grad der Behinderung, welcher bei mir momentan, Erhöhung ist beantragt, noch auf 30% mit genehmigter Gleichstellung beläuft und einen Antrag, der Morgen von mir gestellt werden soll, auf Teilerwerbsminderungsrente. Muss bzw. ist es empfehlenswert meinem Arbeitgeber solche, wenn schon vorhanden, Genehmigungen bzw. Bewilligungen mitzuteilen? Vielen Dank für Ihre Antwort!

    RA Andreas Czech: Dies hängt im Wesentlichen von der Situation Ihres Arbeitsplatzes ab. Durch die Gleichstellung kommen Sie unter anderem in den Genuß vom besonderen Kündigungsschutz nach dem SGB IX. Im Rahmen dieses besonderen Kündigungsschutzes muss der Arbeitgeber sich vor Ausspruch einer Kündigung die Zustimmung des Intergrationsamtes einholen. Auf der anderen Seite manifestieren Sie durch die Mitteilung, dass eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei Ihnen vorliegt. Dies könnte den Arbeitgeber dazu veranlassen, über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses in schwieren Zeiten nachzudenken, weil er unter Umständen mit höheren Fehlzeiten wegen Krankheit in Zukunft rechnet. Bei kleineren Betrieben mit wenigen Arbeitnehmern/innen würde ich aus der täglichen Praxis heraus eher von einer Mitteilung über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung an den Arbeitgeber abraten, insbesondere wenn ein MS-Bezug besteht.


    Allgemein - Franziska15111989: die frage erscheint erst wenn sie beantwortet wurde...guck mal links unten "bereits gestellte fragen"...da ist sie mit dabei :)



    Allgemein - button: Tanja71 erscheint erst nach der Beantwortung!



    Allgemein - Tanja71: Danke Franziska, ich hab meine Frage nochmals geschickt und nun steht sie auch unter "noch nicht beantwortet"



    Allgemein - Franziska15111989: und, wie ist es bei euch so...arbeitsplatz und MS, wie geht es mit dem chef und den kollegen?



    Allgemein - Tanja71: bei mir hab ich das Gefühl, das man es nicht ernst nimmt, da auch keiner weiß was Fatigue heisst, man sieht nur wenn ich mehr Pausen mache, die ich auch brauche, aber ansonsten hab ich ja den Kopf noch auf dem Hals und daher wird es fehl gedeutet ;-(



    Allgemein - button: Chef ist mehr als O.K. aber Arbeitskollegen brauchten etwas Zeit um mit der Krankheit und mir um zu gehen !



    Allgemein - Franziska15111989: so ähnlich hab es auch erlebt, tanja...unverständnis pur. damit wars aber nicht getan, die haben mich noch ordentlich gemobbt :( hat denen nicht gepasst, dass ich viel krank war.



    Allgemein - Britta: ja Tanja mir geht es genauso,aber man kann denen ja auch nicht böse sein,die sind gesund die kennen das nicht.



    Allgemein - Tanja71: kommt mir sehr bekannt vor...mein chef hat mich in den Stunden gekürzt, in der Hoffnung ich gehe von alleine. Nun war ich vier Wochen zur Kur und da wurde festgestellt, das ich nur noch 3-unter 6 Stunden arbeiten kann...und somit kommt er mir ja mit der Kürzung entgegen, doch dies gilt ihm wohlnoch mitzuteilen?!


    Franziska15111989: Mein ehemaliger AG droht mir mit rechtlichen Schritten - er unterstellt mir, den Arbeitsvertag in dem Wissen unterschrieben zu haben, dass ich die Ausbildung nicht durchführen können würde (Anmerkung: ich hatte zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses keine Diagnose). Kann ich mich dagegen zu Wehr setzen und wie?

    RA Andreas Czech: Wenn Sie zum Zeitpunkt des Arbeitsvertragsschlusses keine Diagnose oder keine Kenntnis von Ihrer Erkrankung hatten, dann können Sie sich beruhigt zurücklehnen und einer rechtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen sehen.


    Allgemein - Franziska15111989: oh je Tanja, da wünsch ich dir viel glück...



    Allgemein - Tanja71: vielen herzlichen Dank, das kann ich gut gebrauchen!



    Allgemein - Tanja71: könnt ihr alle noch voll arbeiten?



    Allgemein - Franziska15111989: voll arbeiten....ich hatte im jan einen schub + diagnose und war dann viel krank, dann wurde eine wiedereingliederung versucht, die mit der kündigung endete...momentan hab ich das gefühl ich bekomm gar nichts mehr hin, wobei ich im sept wieder voll anfangen möchte...



    Allgemein - Tanja71: waas? Ist die Kündigung denn rechtens?



    Allgemein - Franziska15111989: jap, weil es während der probezeit war.



    Allgemein - Tanja71: Ich bekam meine Diagnose durch einen Zufall im Juli letzten Jahres...und stecke jetzt gerade in einen ersten "erkennbaren" Schub. Bekomme gerade Kortisoninfusionen.



    Allgemein - Tanja71: Das tut mir mehr als leid Franziska! Wünsche dir für September alles erdenklich Gute und viel Erfolg!



    Allgemein - Franziska15111989: diagnose ohne schub ? wusste ich gar nicht, dass das geht...alles gute für dich, hoffe dir geht es bald besser und dass das corti hilft..was hast du denn für symptome?


    button: @RA Andreas Czech Kann der Arbeitgeber mich kündigen wenn er der Meinung ist, er habe keine Verwendung mehr? s.B. Zu wenige Stundenleistung!

    RA Andreas Czech: Diese Frage kann ich so pauschal nicht beantworten. Für die Beantwortung Ihrer Frage benötige ich mehr Informationen, wie zum Beispiel wie lange dauert das Arbeitsverhältnis schon, wieviele Mitarbeiter/innen sind im Betrieb beschäftigt, gibt es konkrete Vorgaben für die Stundenleistung im Arbeitsvertrag etc...


    Allgemein - Tanja71: ja...ich hatte einen Arbeitsunfall im April letzten Jahres mit einer Gehirnerschütterung...es folgten viele Untersuchungen, weil die Kopfschmerzen nicht aufhörten zudem bekam ich noch ein Blinken im Auge. Nach langem wurde ein MRT gemacht und da wurden Flecke im Hirn festgestellt. Darauf folgte eine Lumbalpunktion und daraus wurde die MS diagnostiziert. Danke für deine Wünsche! Ich habe starke Gefühlsstörungen in linker Arm und Beinregion und mit teilweisen Ausfällen im linken Bein


    button: @RA Andreas Czech Ich meinte falls der Arbeitgeber wissen will wie lange ich noch Arbeitsunfähig bin.

    RA Andreas Czech: Diese Frage kann nach meinen Dafürhalten nur Ihr Arzt und nicht Sie selbst beantworten. Der Arzt bestimmt wie lange er einen Patienten krank schreiben will und nicht der Patient selbst. Dies können Sie Ihrem Arbeitgeber auch so als Antwort geben, wenn er Sie fragt, wie lange Sie noch arbeitsunfähig krank sind.


    Allgemein - Franziska15111989: Wow, damit hast du dann damals ja wohl gar nicht gerechnet; kann mir gar nicht vorstellen, wie schockierend das gewesen sein muss...Hast du gleich mit einer Basistheraphie angefangen?


    Britta: dann gehe ich mal davon aus das meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch rechtens ist,die ich aber wiederum auch nicht bezahlt bekomme.Das einzigste was ich bekomme sind wieder Minusstunden.

    RA Andreas Czech: Auch im Falle von Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit steht Ihnen selbstverständlich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zu. Die Erteilung von Minusstunden wegen Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ist absolut unzulässig und gehört meines Erachtens nach gerichtlich überprüft.


    Allgemein - Tanja71: wie recht du hast...es brach eine Welt für mich zusammen, zumal man es mir auch unter aller Sau vermittelt hat. Meine Ärztin faselte immer nur was von Chronisch und mal schauen ob man mal medikamentös was macht..dann am Entlassungstag aus dem Krankenhaus, sagte sie noch sie wolle mir was zum Einlesen geben. Irgendwann stand ich da mit Broschüren in der Hand mit der großen Überschrift "MS"! Habe dann kurze Zeit später mit Rebif22 begonnen. Seit der Kur habe ich aber auf Copaxone gewechselt. Was nimmst du und wie kam es zu deiner Diagnose?


    Barbara: Ich bin von Beruf Busfahrerin im öffentlichen Linienverkehr,seit letztem Jahr Ende Juli Krankgeschrieben, durch "versehentliche" Verwechslung von links und rechts des (ehem.)Neurologen, hieß die Diagnose letztes Jahr kein MS, es muß wohl an den Flecken im Gehirn liegen. Letzte Woche bekam ich die Diagnose MS. Die wohl länger vorliegt. seit dem (über 4 Jahre) ich in Behandlung war, wegen Taubheit im linken Bein. Auch der Neurologe im Krankenhaus möchte nicht Beurteilen ob ich meine Berufliche Tätigkeit ausüben darf, das sollte der Betriebsarzt entscheiden. Im November droht die Aussteuerung. Was nun?

    RA Andreas Czech: Nun ja, das ist natürlich ein sehr komplexer Sachverhalt. Als Busfahrerin haben Sie natürlich die Verantwortung für die mitfahrenden Gäste und müssen körperlich wesentlich mehr leisten als jemand, der an einem Schreibtisch arbeitet. Möglicherweise kann die Aussteuerung aber dadurch verhindert werden, dass Sie an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden, wo Sie nicht unbedingt Ihre Beinkraft einzusetzen müssen. Eine konkrete Beantwortung Ihrer Frage kann wohl erst dann erfolgen, wenn tatsächlich feststellt wird, ob Sie die Taubheit im linken Bein dauerhaft sein wird oder nicht.


    Allgemein - button: RA Andreas Czech Bedanke mich für ihre Antwort und verabschiede mich, wünsche noch einen schönen Abend!



    Allgemein - Franziska15111989: ist ja heftig...ich hatte 2007 meinen ersten schub, war damals 17. es hies was von einer "autoimmunreaktion" und so habe ich von da an alle ärzte immer korrigiert, wenn sie mich auf meine ms ansprachen (ich habe keine ms, sondern eine autoimmunreaktion)...naja, anfang 2010 ging es wieder los ich bin zu einem anderen neuro und der hat gemeint, dass ich ja eh ms hab, aber er glaubt nicht, dass es ein schub ist, sondern psychisch..na toll...wieder mrt und dann hat ich es auch schwarz auf weiss..wie kommts, dass du auf Cop gewechselt hast?



    Allgemein - Barbara: Wie? Und Wo? bekomme ich schnellstmöglich Unterstützung und Rat?


    Moderator Patricia Fleischmann: Tschüß, button, auch Ihnen einen schönen Abend!


    Allgemein - Tanja71: was brauchste denn Barbara?



    Allgemein - Tanja71: was brauchste denn Barbara?



    Allgemein - Tanja71: hatte starke Nebenwirkungen bei Rebiff22 und dann noch einen starken Hautausschlag.



    Allgemein - Barbara: Habe hier im oberen Feld genau Expertenfrage deffiniert, habe da wohl was falsch gemacht mit dem Chat



    Allgemein - Franziska15111989: mh...ich nehm auch Rebif22, war am Anfang ganz happy aber jetzt...es tut weh, ich hab Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, Schlafstörungen, Stimmung ist im Keller und mir gehts einfach net so prickelnd meine MS-nurse hat gemeint ich soll mir mal überlegen auf Cop zu wechseln


    Moderator Patricia Fleischmann: @ Barbara / @alle: Jürgen Heller von der AMSEL steht allen MS-Betroffenen im Ländle mit seinem Rat zur Seite in Punkto Sozialrecht und MS. 0711-69786-30.

    Franziska15111989: Danke für Ihre Hilfe, Herr Czech

    RA Andreas Czech:


    Allgemein - Tanja71: danke patricia


    Moderator Patricia Fleischmann: Noch eine knappe halbe Stunde stehen die Chatpforten für Sie offen - schießen Sie einfach los mit Ihren Fragen zum Arbeitsrecht!


    Allgemein - Tanja71: Barbara ganz unten bei den unbeantworteten Fragen müsste deine Frage erscheinen



    Allgemein - Tanja71: Barbara ganz unten bei den unbeantworteten Fragen müsste deine Frage erscheinen


    Moderator Patricia Fleischmann: Immer wieder gerne, Tanja71!

    Moderator Patricia Fleischmann: Genau, im Protokoll erscheinen nur algemeine Beiträge und beantwortete Fragen sozusagen vorsortiert zwecks dem besseren Überblick.

    Tanja71: herr Czech das heisst ich solle meinen Antrag auf die Teilerwerbsminderungsrente und den GDB nicht meinem Arbeitgeber mitteilen? Auch nicht wenn der Rentenantrag und 50% GdB genehmigt wurden? Ich dachte immer, das der AG dadurch auch Vorteile hat?!

    RA Andreas Czech: Ich bin vorher davon ausgegangen, dass nur die Rede von einer Mitteilung der Schwerbehinderung bzw. einer Gleichstellung ist. Bei einem Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente wird es sich nicht vermeiden lassen, dass Ihr Arbeitgeber keine Kenntnis erlangt, weil der Arbeitgeber vom Rentenversicherungsträger einen Fragebogen übersandt bekommt, in welchem er mitteilen muss, wieviele Stunden Sie am Tag arbeiten können usw., so dass in diesem Fall eine Mitteilung über die Schwerbehinderung möglich erscheint.


    Allgemein - Tanja71: Barbara ruf doch morgen gleich mal den Herr Heller von der Amsel an


    Moderator Patricia Fleischmann:

    @ Barbara, ein wenig Gedul, ihre Frage wird gleich beantwortet. Jürgen Heller von der AMSEL gibt telefonisch Rat unter 0711-699786-30 oder hier: www.amsel.de/amsel/index.php

     


    Allgemein - Tanja71: Franziska, ich habe seitdem ich Copaxone spritze zwar auch noch Gliederschmerzen und Schwellungen an der Einstichstelle doch nicht mehr so extrem wie bei Rebif



    Allgemein - Barbara: Meinen zuständigen Sachbearbeiter habe ich noch nicht erreichen können.



    Allgemein - Franziska15111989: Aber jeden Tag spritzen...dann muss Cop doch auch gekühlt werden, oder nicht? Und die NW...



    Allgemein - Tanja71: mir persönlich macht das tägliche spritzen nicht so viel aus,ich weiss ja wofür ich es mache. Beim Rebif musste ich teilweise täglich 3-5 Ibuhexal einnehmen was ich jetzt gar nicht mehr brauche.



    Allgemein - Tanja71: Copaxone habe ich auch im Kühlschrank liegen doch man kann es ohne weiteres 4 Wochen bei Zimmertemperatur lagern


    Moderator Patricia Fleischmann: @ RA Andreas Czech: Unten wartet Barbaras Frage noch auf Beantwortung. Könnten Sie da bitte noch drauf eingehen?


    Allgemein - Barbara: Von der Rentenversicherrungsanstalt. Seit letztem Jahr wurde ich von Untersuchung zu Untersuchung geschickt. Und nun doch dieser Befund , Störrungen im linken Bein wurden schon seit mehr als 4 Jahren behandelt, ist doch nur das Rheuma. Innerlich kann ich mich noch nicht mit der Diagnose abfinden, woher soll ich die Kraft für den Behördenkram nehmen?



    Allgemein - Franziska15111989: echt? 4 wochen? wow! das spricht dann ja schonmal für Cop...wobei ich echt keine lust habe immer zu pieksen, ich finde 3x schon furchtbar



    Allgemein - Tanja71: Barbara beantrage doch eine Kur da gibts auch Sozialarbeiter die dich bei allem unterstützen so ging es mir zumindest jetzt grade



    Allgemein - Barbara: Wieweit darf der Betriebsarzt informiert werden?



    Allgemein - Tanja71: Franiska,aber ich ziehe das tägliche spritzen dem 1mal wöchentlichen wie Avonex vor da dieses direkt in den Muskel gespritzt wird



    Allgemein - Tanja71: wie meinste das Barabara?


    Britta: vielen,vielen Dank Herr Czech nun weiss ich was ich zu tun habe

    RA Andreas Czech: Gerne. Schön, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten.


    Allgemein - Franziska15111989: Avonex? war das bei dir ne option? ich dachte, wenn man ein interferon nicht verträgt, dann vertägt man auch die andern nicht?


    Moderator Patricia Fleischmann: Liebe Chatter, noch 5 Minuten für letzte Fragen für heute...

    Moderator Patricia Fleischmann: Falls Sie Ihre rege Unterhaltung fortsetzen möchten, dann empfehle ich das AMSEL-Forum. Die eventuelle Anmeldung geht schnell, formlos und anonym. Neue Diskussion öffnen, z.B. "Fortsetzung des AMSEL-Chats vom 18.05.", und schon haben Sie einen virtuellen Treffpunkt "für nach dem Chat".


    Allgemein - Tanja71: Franziska,bei mir stand Avonex in der Überlegung bevor es mit der Hautallergie bekannt war das es vm Rebif kam


    Britta: war nett bei euch bis demnächst mal,wünsche allen noch einen schönen Abend

    RA Andreas Czech: Bis dann, Britta, einen schönen Abend auch für Sie.

    Moderator Patricia Fleischmann: Liebe Chatter, für heute war es das. Danke für Ihre rege Teilnahme! Ganz besonderen Dank an Herrn Czech, der die letzte Frage eben noch beantwortet. - Was als nächstes kommt, erfahren Sie die kommenden 14 Tage auf www.amsel.de. Weiter geht es am 1. Juni, gleicher Wochentag, gleiche Uhrzeit. - Ich freue mich auf Sie und wünsche allen miteinander einen schönen restlichen Dienstagabend.

    Redaktion: AMSEL e.V., 18.05.2010