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Zuschuss für barrierefreies Wohnen

03.05.10 - Die KfW-Bank fördert den Umbau in behinderten-gerechte Immobilien mit bis zu 2.500 Euro.

Private Eigentümer von 1- und 2-Familienhäusern oder Eigentumswohnungen, Wohneigentümergemeinschaften und selbst Mieter (mit dem Einverständnis des Vermieters), die ihre Immobilien alters- und behindertengerecht umbauen möchten, können dafür nun - seit dem 1. Mai 2010 - einen Zuschuss aus dem neu gestarteten Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" (Programm-Nr. 455) beantragen. Ab einer Investitionssumme von 6.000 Euro werden bis zu 5% der förderfähigen Kosten, max. 2.500 EUR pro Wohneinheit als Zuschuss gewährt.

Förderfähig sind unter anderem:

  • der barrierereduzierende Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden (z.B.: Rampe statt Stufen vor dem Eingang, Einbau von Aufzügen, Umbau von Sanitärräumen, Haustechnik)
  • die barrierereduzierende Anpassung des Wohnumfeldes (z.B.: barrierereduzierte Wege, frei erreichbare Entsorgungseinrichtungen, Schaffung von Stellplätzen)
  • eine Wohnflächenerweiterung (z.B. Dachgeschossausbau für generationenübergreifendes Wohnen)

Interessant ist dieser Zuschuss für alle, die den größten Teil der Kosten selbst tragen, also keinen entsprechenden Kredit benötigen. Für Bauherren mit umfassenderem Finanzierungsbedarf wird der Förderkredit "Wohnraum Modernisieren – Altersgerecht Umbauen" (Programm Nr. 155) auch weiterhin zu sehr attraktiven Konditionen ab 1,51 % p. a. effektiv angeboten.

Erst beantragen, dann umbauen

Wichtig ist, dass Sie Ihren Antrag stellen, bevor Sie mit dem Umbau beginnen. Füllen Sie dazu das Antragsformular aus und senden es mit einer Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) direkt an die KfW.

Quelle: KfW Bank, April 2010

Redaktion: AMSEL e.V., 03.05.2010