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Zahlt die Pflegekasse die Reparatur meines Treppenliftes?

Interessant nicht nur für Menschen mit Multipler Sklerose: Auch die Reparaturkosten für behindertengerechte Wohnungsumbauten sind unter bestimmten Voraussetzungen zuschusswürdig.

Bei vorhandener Pflegebedürftigkeit haben Betroffene die Möglichkeit, behindertengerechte Wohnungsumbauten von der Pflegekasse bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro bezuschussen zu lassen. Ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom 25. Januar 2017 (Az. B 3 P 4/16 R und B 3 P 2/15 R) regelt den Anspruch auf Bezuschussung bei anfallenden Reparaturkosten dieser Maßnahmen durch die Pflegekassen.

Demnach können Reparaturkosten für Maßnahmen zur individuellen Verbesserung des Wohnumfeldes (zum Beispiel eines Treppenliftes) dann bezuschusst werden, wenn der Höchstbetrag von 4.000 Euro nicht ausgeschöpft worden war. Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens kann ein neuer Zuschuss beantragt werden.

 

Autorin: Anne Laß
Quelle: Pflegekassenzuschuss für behindertengerechte Wohnung ausschöpfen, SozialverbandVdK Deutschland, 02.02.2017.

Redaktion: AMSEL e.V., 21.08.2017