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Weiterhin keine Hippotherapie auf Krankenschein

22.06.06 - Kein Beleg für einen Nutzen der krankengymnastischen Reittherapie laut dem Gemeinsamem Bundesausschuss

Die krankengymnastische Reittherapie (Hippotherapie) kann nicht als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundes-ausschuss (G-BA) am 20. Juni in Düsseldorf.

„Es gibt keine zuverlässigen Aussagen, die den zusätzlichen Nutzen und die medizinische Notwendigkeit der Hippotherapie im Vergleich zu bereits angewandtenHeilmitteln belegen. Gesetzlich versicherten Patienten stehen die anerkannten Methoden der Physiotherapie zur Verfügung, so dass hier keine Versorgungslücke vorliegt“, sagte der Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess.

Die Hippotherapie wird als krankengymnastische Behandlung mit und auf dem Pferd definiert. Davon abzugrenzen ist jedoch das therapeutische Reiten, das der G-BA nicht überprüft hat.

Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der Gesetzlichen Kranken-versicherung (GKV) erstattet werden.
Bei seinen Entscheidungen berücksichtigt der G-BA den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse und untersucht den diagnostischen oder therapeutischenNutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Leistung aus dem Pflichtkatalog der Krankenkassen.

Redaktion: AMSEL e.V., 01.09.2006