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Was kommt wann?

12.04.07 (aktualisiert) - Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung zugestimmt. Die einzelnen Regelungen treten in den kommenden vier Jahren in Kraft.

Die Finanzierung, Organisation, Strukturen und das Verhältnis von gesetzlicher zu privater Krankenversicherung werden damit reformiert. Es stehen an: Einblick ins Wirtschaften der Kassen, individuell abgestimmte Tarife, Anspruch auf Rehabilitation für ältere Menschen, um Zuhause weiter leben zu können. Kuren für junge belastete Familien, den Anspruch Sterbenskranker darauf, in ihrer vertrauten Umgebung von speziell ausgebildeten Teams bis zum Lebensende betreut zu werden. Ambulante Krankenhasubehandlungen für Menschen mit seltenen oder schweren Krankheiten. Optimierte Weiterbetreuung nach stationärem Aufenthalt.

Das Risiko einer zunehmenden Behandlungsbedürftigkeit ihrer Patienten tragen in Zukunft die Kassen, nicht die Ärzte. Die Vorgänge aller am Gesundheitssystem beteiligten sollen entbürokratisiert werden. Schließlich: Der Gesundheitsfonds soll alle Patienten gleich behandeln durch den so genannten Basistarif für bislang privat Versicherte und gleichzeitig die Verpflichtung der Privaten, auch kranke Menschen aufzunehmen, so diese zu ihrem System gehören.

Welche der Regelungen wann in Kraft tritt, ist in einem fünfseitigen Dokument des Gesundheitsministerium aufgelistet. Für Multiple Sklerose-Erkrankte könnten folgende Änderungen interessant werden:

Ab 01.04.07:

  • Ausweitung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser
  • Verbesserung der Übergänge vom Krankenhaus in die Rehabilitation und Pflege
  • Erstattungsfähigkeit der häuslichen Krankenpflege in
    Wohngemeinschaften und anderen neuen Wohnformen
  • Einbindung der Pflegeversicherung in die Integrierte Versorgung
  • Abgabe von einzelnen Tabletten an Patienten
  • Neue Wahltarife für Versicherte: für besondere Versorgungsformen, Selbstbehalte und Kostenerstattung
  • Freie Wahl der Rehabilitationseinrichtung

Ab 01.07.07:

  • Präzisierung der Ein-Prozent-Regelung für Chroniker

Ab 01.11.08:

  • Gesetzliche Festlegung eines allgemeinen, einheitlichen
    Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung

 

 

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, 16.02.07

Redaktion: AMSEL e.V., 12.04.2007