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Was bedeutet der verabschiedete Entwurf zum Pflegestärkungsgesetz II für Multiple Sklerose Erkrankte?

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II stellt die Bundesregierung die Versorgung pflegebedürftiger Menschen auf eine neue Grundlage. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neue Begutachtungsrichtlinien des individuellen Pflegebedarfs sollen eingeführt werden.

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) legt das Bundeskabinett den zweiten Teil einer umfassenden Pflegereform vor. Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen zum 1. Januar 2017 wirksam werden.

Im Mittelpunkt des PSG II steht die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. So soll es ab 2017 besser möglich sein, die Individualität in der Pflege, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen und die Ansprüche von Menschen mit Demenz nachhaltig zu stärken.

Wesentliche Änderungen sind:

  • Aus bisher drei "Pflegestufen" werden fünf "Pflegegrade"
  • Im Fokus der Leistungen stehen die individuellen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen der Pflegebedürftigen
  • Ausschlaggebend für Pflegeleistungen ist künftig der Grad der Selbstständigkeit
  • Gleichberechtigte Leistungen für rund 1,6 Mio. Menschen mit demenziellen Erkrankungen werden eingeführt
  • Neue Begutachtungsrichtlinien werden entwickelt, die sich seit 2014 in der Erprobungsphase in 2 verschiedenen Modellen befinden

Für MS-Betroffene relevant könnte – neben den neuen Einstufungskriterien – auch die "zusätzliche Betreuungsleistung bei eingeschränkter Alltagskompetenz" sein, die alle Unterstützungsbedürfnisse berücksichtigen soll, nicht nur körperliche Beeinträchtigungen, sondern auch kognitive und psychische. Dabei handelt es sich um reine Sachleistungen, die von Pflegediensten erbracht werden müssen – und auch heute schon möglich sind.

Für Menschen, deren Pflegebedürftigkeit bis Ende 2016 festgestellt wurde, sollen einfache Übergangsregeln gelten: So wird z.B. bei Pflegebedürftigen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen aus Pflegestufe I bzw. II automatisch Pflegegrad 2 bzw. 3.

Bereits zum 1.1.2015 trat das PSG Teil I in Kraft (wir berichteten). Welchen Weg das PSG II noch nimmt, bis es 2017 seine Wirkung entfaltet, die Begutachtungsrichtlinien verabschiedet und alle Berater des MDK geschult sind, finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit:
Das Pflegestärkungsgesetz: Alles zum Pflegestärkungsgesetz II

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 12.08.2015

Redaktion: AMSEL e.V., 17.08.2015