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Verwaltungsverfahren und öffentliche Internetauftritte barrierefrei!

Gleich drei Rechtsverordnungen sind zum Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten.

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Literatur-Tipp
 beim Bundesministerium
für Arbeit und Sozialordnung
zu beziehen:
· Ratgeber für Behinderte
 

Am 24.07.02 traten drei Rechtsverordnungen zum Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Damit werden im Bereich der Bundesverwaltung wichtige Regelungen zur Gleichstellung umgesetzt.

Hör- und sprachbehinderte Menschen haben ab sofort das Recht, im Verwaltungsverfahren mit Bundesbehörden in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder anderer geeigneter Hilfen zu kommunizieren. Die Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren legt fest, wann und in welchem Umfang Gebärdensprachdolmetschers oder andere geeigneter Kommunikationshilfen einbezogen werden. Darüber hinaus regelt die Verordnung Art und Weise der Bereitstellung sowie die Grundsätze für eine angemessene Vergütung oder Erstattung der Aufwendungen für die Dolmetscherdienste oder den Einsatz anderer geeigneter Kommunikationshilfen.

Blinde oder sehbehinderte Menschen als Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens haben jetzt einen Anspruch darauf, dass Dokumente für sie wahrnehmbar sind. Nach der Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren müssen Bescheide, öffentlich-rechtlich Verträge und Vordrucke einschließlich der Anlagen barrierefrei wahrnehmbar sein.

In der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik werden für die Bundesverwaltung die Voraussetzungen für Angebote im Internet und der Zeitpunkt der Umsetzung festgeschrieben. Behinderte Menschen sollen die Informationen aller öffentlichen Internetauftritte und -angebote von Bundeseinrichtungen grundsätzlich uneingeschränkt nutzen können. Die Rechtsverordnung gilt für Internetauftritte und -angebote, öffentliche Intranetauftritte und -angebote und mittels Informationstechnik realisierte graphische Programmoberflächen wie CD-ROMs, DVDs oder vergleichbare Medien.

Mit dem Inkrafttreten der Rechtsverordnungen rückt das Ziel, dass behinderte Menschen am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilhaben sollen, ein weiteres Stück näher.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA), 24.07.02

Redaktion: AMSEL e.V., 21.09.2002