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Versorgung von MS-Patienten verbessern

23.11.07 - Der Gemeinsame Bundesausschuss schafft für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, an bestimmten Krankenhäusern ambulante disziplinübergreifende Behandlungen.

Gesetzlich Versicherte, die an Multipler Sklerose leiden, können künftig eine interdisziplinäre ambulante Behandlung dieser schweren Erkrankung in bestimmten Krankenhäusern in Anspruch nehmen. Die Voraussetzungen dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am gestrigen Donnerstag mit entsprechenden Beschlüssen geschaffen und in dieser Pressemitteilung veröffenlicht.

Geregelt wurden die Konkretisierungen der jeweiligen Erkrankung und Behandlungsverläufe sowie die Anforderungen, die Krankenhäuser erfüllen müssen. Darüber hinaus wurden die Voraussetzungen für die Überweisung zur ambulanten Behandlung in einem entsprechenden Krankenhaus festgelegt.

Diagnose und individuelle Versorgung von Patientinnen und Patienten mit schweren und seltenen Krankheiten erfordern von den behandelnden Ärzten große Erfahrung und hohe Spezialisierung. Deshalb hat der G-BA beschlossen, dass Krankenhäuser, die für die ambulante Behandlung von bestimmten seltenen Erkrankungen zugelassen werden, grundsätzlich durch bestimmte Mindestmengen an behandelten Patientinnen und Patienten ihre Kompetenz auf dem jeweiligen Gebiet nachweisen müssen. Bei der MS wurde eine Mindestmenge von 120 Fällen pro Jahr beschlossen.

Die Beschlüsse werden dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und treten nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Beschlusstexte und eerläuterungen werden in Kürze im Internet unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Hintergrund

Seinem gesetzlichen Auftrag nach § 116b SGB V entsprechend hat der G-BA im Oktober 2005 die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Behandlung spezieller Erkrankungen in einer Richtlinie geregelt. Inhalte dieser Regelung sind die Weiterentwicklung, Konkretisierung und Überprüfung des Kataloges der seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen sowie hochspezialisierte Leistungen, die ambulant im Krankenhaus erbracht werden können. Im Katalog sind bereits das Marfan-Syndrom, Mukoviszidose, pulmonaler Hypertonie, Hämophilie, primär sklerosierenden Cholangitis sowie Morbus Wilson.

Quelle: Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschus, 22.11.07

Redaktion: AMSEL e.V., 23.11.2007