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Update: telefonische Krankschreibung ab Dezember 2023

Aktuelle Tipps aus der AMSEL-Rechtsberatung: Wie lassen sich Ansteckungen bei Arztbesuchen vermeiden? - Die jetzt dauerhafte Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung hilft dabei.

Mit der Pandemie wurde die telefonische Krankschreibung als Sonderregelung eingeführt, dann mehrfach verlängert, ausgesetzt, wieder eingesetzt und zuletzt im April 2023 beendet. Gute Nachricht: Seit Anfang Dezember 2023 ist es nun dauerhaft möglich, sich bei leichten Erkrankungen telefonisch krankschreiben zu lassen. Also

  • nicht zum Arzt gehen zu müssen,
  • nicht (womöglich lange) Zeit im Wartezimmer mit anderen, teils ansteckenden Patientinnen und Patienten verbringen zu müssen,
  • nicht (oder nicht so lange) die immer kostbarer werdende Zeit von Sprechstundenhilfen und Ärzten beanspruchen zu müssen.

Bei einem einfachen Schnupfen beispielsweise kann einen der Arzt/ die Ärztin nun auch unabhängig von einer Pandemiesituation per Telefon krankschreiben.

  • Für maximal fünf Tage,
  • nur bei leichten Symptomen und
  • vorausgesetzt, der Arzt oder die Ärztin kennt einen bereits.

Dauerlösung für telefonische Krankschreibung

Das soll niemanden davon abhalten, bei behandlungsbedürftigen Erkrankungen oder wenn man sich unsicher ist, ob es sich um etwas Leichtes handelt, weiterhin in die Praxis zu gehen. Doch wer in der Erkältungszeit eben eine Erkältung entwickelt, die er normalerweise mit ein paar Tagen Ruhe, Hausmitteln und der Hausapotheke selbst auskurieren kann, der braucht künftig nicht nur wegen der Krankschreibung die Wohnung verlassen, womöglich in vollen U-Bahnen sitzen, danach im ebenso vollen Wartezimmer, um dann noch schnell beim Arbeitgeber die Krankschreibung einzuwerfen, und danach endlich heimzugehen. Wenn eigentlich Bettruhe die beste Lösung wäre,

Die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, soll Patientinnen und Patienten das Leben erleichtern sowie das Gesundheitssystem entlasten. Ein Anspruch auf telefonische Krankschreibung besteht zwar nicht, doch schon während Corona hat sich gezeigt, dass Arztpraxen und Patienten die Möglichkeit auch nutzten. Sollte sich während der telefonischen Anamnese zeigen, dass eine persönliche Untersuchung vor Ort notwendig ist, wird diese dennoch erfolgen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat somit aus einer Interims- eine dauerhafte Regelung gemacht.

Arztbesuche weiter wahrnehmen

Speziell chronisch Kranke, die ohnehin häufig Ärzte aufsuchen müssen, wie zum Beispiel Menschen mit Multipler Sklerose, können auch ohne telefonische Krankschreibung ihr Ansteckungsrisiko minimieren. Etwa, indem sie beim Arztbesuch weiterhin eine Maske tragen.

Keinesfalls sollten Haus- und Facharzt-Besuche vermieden werden. Das AMSEL-Beratungsteam hat einige Tipps, wie sich das Ansteckungsrisiko dennoch gering halten lässt:

(Längeren) Aufenthalt in Wartezimmern vermeiden?

  • Fragen Sie bei Ihrem Arzt nach, ob er Ihnen einen Termin außerhalb von Stoßzeiten geben kann.
  • Bei gutem Wetter gibt es eventuell auch die Möglichkeit, draußen zu warten, um so Kontakte in den Praxisräumen zu meiden.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, ob und welche individuellen Möglichkeiten es sonst noch gibt, wenn Sie Bedenken wegen einer Ansteckung haben. Beispielsweise, ob es eine Möglichkeit gibt, die Krankschreibung über einen längeren Zeitraum auszustellen, um so einen zweiten Arztbesuch zu vermeiden.

Quelle: Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, 07.12.2023.

Redaktion: AMSEL e.V., 11.12.2023