Der Gemeinsame Bundesausschuss hat Richtlinien zur Verordnung und Anwendung von Natalizumab (Tysabri) bei MS erlassen. Eine Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit sowie die Veröffentlichung im Bundesanzeiger stehen derzeit noch aus.
- Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Therapiehinweis zu Natalizumab (Pdf)
- Erläuterungen zu diesem vorbehaltlichen Beschluss (Pdf)
Bisher gab es noch keine Therapiehinweise des GBA zu Natalizumab, nur Empfehlungen der DMSG. Mit Aufnahme in die Arzneimittelrichtlinien sind die Therapiehinweise des GBA quasi rechtsverbindlich und von allen Beteiligten, insbesondere den behandelnden Ärzten zu beachten. Dies war vorher nicht der Fall.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 16.10.08
Redaktion: AMSEL e.V., 03.11.2008