Auf einen Antrag des Landes Baden-Württemberg hin hat der Bundesrat im Februar einen Gesetzentwurf beim deutschen Bundestag eingebracht, wonach für Prozesse an Sozialgerichten künftig gebührenpflichtig sein sollen: Vorgesehen sind 75 Euro für Verfahren an Sozialgerichten, 150 Euro an Landessozialgerichten und 225 Euro am Bundessozialgericht. Eine solche Regelung sei „unverantwortlich, bürokratisch und führt zu einer Verschiebung der Kosten“. Gerade die Interessen sozial schwacher Bürger würden gefährdet.
Der Sozialverband Deutschland wehrt sich dagegen, dass Verwaltungs- und Sozialgerichte zusammengelegt werden. Die Eigenständigkeit beider Gerichte habe sich bewährt, da die Verfahren an Sozialgerichten wesentlich kürzer seien und zudem die Gefahr bestehe, dass die Qualität beider Gerichtsstränge unter einer Fusion leiden würde.
Mehr Infos gibt es beim Sozialverband Deutschland.
Redaktion: AMSEL e.V., 21.05.2004