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Schlichtungsstelle für behinderte Menschen

Die neue Anlaufstelle soll es ermöglichen, rasch und ohne Gericht zu einer Lösung zu kommen. Ein Plus, auch für Menschen mit Multipler Sklerose.

Gerichtsverfahren sind mitunter teuer und kostspielig, ganz abgesehen davon, dass sie an den Nerven zehren können, ob man nun "gewinnt" oder "verliert". Nicht jeder hat den notwendigen langen Atem für einen Prozess, schon gar nicht als behinderter Mensch mit Symptomen wie etwa der Fatigue, von der viele Multiple Sklerose-Erkrankte betroffen sind.

Teil des Behindertengleichstellungsgesetzes (kurz BGG, seit Sommer 2016 in Kraft) ist eine Schlichtungsstelle für behinderte Menschen wie für Verbände. Eine unabhängige Stelle, an die sich Behinderte wenden können, wenn sie ihre Rechte nach dem Behindertengleichstellungsgesetz verletzt sehen. Am 3.12.2016 startete diese Schlichtungsstelle.

Verena Bentele, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und selbst stark sehbehindert, erklärte dazu: "Ich freue mich sehr, dass die Schlichtungsstelle nun ihre Arbeit aufnehmen kann. Damit ist erstmals eine Anlaufstelle für Verbände und Einzelpersonen geschaffen, um Diskriminierungen zu beseitigen. Die Schlichtungsstelle ist ein konkretes Angebot, mit dem wir die Beteiligten an einen Tisch bringen können und mit professioneller Unterstützung - und manchmal auch ganz pragmatisch - einvernehmliche Lösungen finden."

Das Schlichtungsverfahren ist risiko- und kostenfrei. Auf Antrag können notwendige Reisekosten erstattet werden. Ziel ist es, gemeinsam einvernehmliche Lösungen zu finden. Die Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des BGG (BeGleiSV) regelt die Einzelheiten des Verfahrens. Diese Verordnung ist am 3. Dezember 2016 in Kraft getreten.

Vorbild für das Verfahren waren andere Länder wie Österreich, wo man mit dieser Lösung gute Erfahrungen gemacht hat. Die Schlichterinnen sind Juristinnen und werden auch Mediation anbieten. Verbände, die nach dem Behindertengleichstellungsgesetz anerkannt sind, können
dieses Angebot ebenfalls nutzen.

Quelle: Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, 06.12.2016

Redaktion: AMSEL e.V., 03.01.2017