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Rechte behinderter Menschen weltweit gestärkt

14.12.06 - UN-Generalversammlung verabschiedete eine Konvention für Menschen mit Handicap.

Zur Verabschiedung einer Konvention über die Rechte behinderter Menschen durch die Vereinten Nationen am 13.12.06 in New York erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Mittwoch, 13. Dezember 2006, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Konvention über die Rechte behinderter Menschen verabschiedet. Deutschland hat sich von Anfang an in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden behinderter Menschen aktiv an den Verhandlungen beteiligt und die Verhandlungsposition der Europäischen Union maßgeblich beeinflusst. Ein Schwerpunkt war dabei das Anliegen, besonders auch Frauen mit Behinderungen in der Konvention zu berücksichtigen. Damit hat sich Deutschland innerhalb der Staatengemeinschaft Anerkennung erworben.

Mit der Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen soll weltweit die Chancengleichheit behinderter Menschen gefördert und ihre Diskriminierung unterbunden werden. Mit der Konvention liegt erstmals ein Dokument vor, das international Fragen der Behinderung nicht nur aus einer sozialrechtlichen, sondern auch aus einer menschenrechtlichen Perspektive behandelt. Behinderung wird in der Konvention nicht nur im Kontext von Prävention, Rehabilitation und sozialer Sicherheit gesehen. In erster Linie macht die Konvention deutlich, dass die Menschenrechte nicht teilbar sind. Das Recht auf Leben und Arbeit sowie das Recht auf Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben spiegeln sich daher in der Konvention genauso wider wie Regelungen zur Chancengleichheit und Barrierefreiheit.

Weltweit gibt es über 600 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Zum Vergleich: Die Europäische Union hat insgesamt 461 Millionen Einwohner. Behinderte Menschen repräsentieren einen großen Teil der Weltbevölkerung. Sie müssen stärker als bisher als Personen angesehen werden, die gleichwertig am politischen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen. Dazu leistet die Konvention ein wichtigen Beitrag.

Die Konvention steht nun den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen zur Zeichnung und Ratifikation offen.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Redaktion: AMSEL e.V., 15.12.2006