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Positive Reaktionen auf Hartz-IV-Urteil

11.02.10 - Sozialverbände und Gewerkschaften begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Danach müssen die Regelsätze neu berechnet werden.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz IV ist von Sozialverbänden und Gewerkschaften positiv aufgenommen worden. Die Richter in Karlsruhe hatten entschieden, dass die bisherige Berechnung der Regelsätze bei Hartz IV gegen die Verfassung verstößt und deshalb eine Neuberechnung der Regelsätze erforderlich ist.

Die Bundesregierung hat hierfür Zeit bis Ende des Jahres. Experten erwarten, dass die Neuberechnung zu einer Erhöhung der Regelsätze führt. Insbesondere Kinder von Hartz-IV-Empfängern sollen von dieser Neuberechnung profitieren. Auch unter MS-Betroffenen gibt es überdurchschnittlich viele Hartz-IV-Empfänger.

Als schallende Ohrfeige für die Bundesregierung bezeichnet der Paritätische Wohlfahrtsverband das vorgestern gesprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Der Verband erwartet eine deutliche Anhebung der Kinderregelsätze.

"Es ist ein Skandal, dass Richter die Würde des Kindes vor dem Gesetzgeber und der Bundesregierung schützen müssen", erklärt der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Ulrich Schneider. "Von der manipulativen und willkürlichen Festsetzung der Regelsätze für Minderjährige hat das Gericht glücklicherweise nichts übrig gelassen."

Die ehrliche, sachgerechte und transparente Herleitung der Regelsätze aus der Einkommens- und Verbrauchsstatistik wird nach Ansicht des Verbandes zwangsläufig zu deutlich höheren Regelsätzen führen. Der Verband weist darauf hin, dass die derzeitigen Regelsätze nicht einmal Ausgaben für Bildung oder sogar für Windeln beinhalten. Nach Berechnungen des Verbandes müssen die Regelsätze je nach Altersgruppe um bis zu 20 Prozent angehoben werden: für Kinder unter 6 Jahren auf mindestens 254 Euro, für die 6- bis 13 Jährigen auf 297 Euro und für Jugendliche ab 14 Jahren auf 321 Euro. Hinzukommen die vom Bundesverfassungsgericht ab sofort angemahnten einmaligen Leistungen bei Härtefällen.

Der Paritätische fordert zudem, das Existenzminimum zukünftig regelmäßig durch den Bundestag beschließen zu lassen. "Es kann nicht sein, dass die Würde des Menschen in ministeriellen Hinterzimmern definiert wird. Das Existenzminimum ist die entscheidende Kennziffer im Sozialstaat", so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes, 09.02.10

Redaktion: AMSEL e.V., 10.02.2010