Spenden und Helfen

"Pille auf Rezept"

28.06.07 - Die Kosten von Verhütungsmitteln werden von der

gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Nicht jedem ist dies jedoch bekannt! Daher berichtete Rechtsanwalt Andreas Czech aus Stuttgart bereits im AMSEL-Nachrichtenmagazin "Together", Ausgabe 04/2006, über dieses noch immer aktuelle Thema:

Die Kosten für Verhütungsmittel werden bei gesetzlich krankenversicherten Frauen in der Regel nur bis zum vollendeten 20. Lebensjahr übernommen und gehören ansonsten normalerweise nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Gelegentlich werden Verhütungsmittel ausnahmsweise unabhängig vom Alter der Frau auch verschrieben und die Kosten hierfür von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dies gilt insbesondere auch für Frauen, die mit Betaferon oder Copaxone behandelt werden.

Das Bundessozialgericht hat bereits im Jahre 1990 in seinem Urteil (Az.: 3 RK 18/88) bestätigt, dass ein Arzt Verhütungsmittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnen kann, wenn eine Verhütung aus medizinischer Sicht erforderlich erscheint. Hiervon ausgenommen sind allerdings empfängnisverhütende Mittel, für deren Abgabe eine ärztliche Verordnung nicht erforderlich ist, wie z. B. Kondome oder Cremes. Eine Anfrage über die Kostenübernahme der Verhütungsmittel bei der gesetzlichen Krankenkasse kann sich folglich durchaus lohnen, wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind.


Rechtsanwalt Andreas Czech

Redaktion: AMSEL e.V., 29.06.2007