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Patientenfreundliche Regelung des Chronikernachweises durch die AOK

30.3.2004 - Die Verabschiedung eines Gesetzes ist eine Sache, seine praktische Umsetzung eine andere. Dies gilt auch für das neue GKV-Modernisierungsgesetz.

Auslegungsrichtlinien müssen erarbeitet und administrative Grundlagen für den Verwaltungsablauf geschaffen werden. Viele Patienten beklagen den zusätzlichen Aufwand, der für sie entsteht, etwa bei den Fahrtkosten oder beim Chronikernachweis.

Praktikable Lösungen für Fahrtkosten und Chronikerregelung

Die AMSEL begrüßt deshalb die Initiative der AOK Baden-Württemberg, die Vertreter des Verbandes zu einem Gespräch eingeladen hatte. Erörtert wurde, wie die neuen Fahrkostenregelungen so in die Praxis umgesetzt werden können, dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet wird und Schwerkranke nicht unnötig durch bürokratische Hürden belastet werden.

Unnötigen bürokratischen Aufwand vermeiden

Im Verlauf des Gespräches ging es auch um das Verfahren zur Anerkennung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung. Das entsprechende Formular wird offiziell bundesweit erst zum 1.7.2004 eingesetzt. Die AOK Baden-Württemberg wird deshalb bereits übergangsweise einen entsprechenden Vordruck bereitstellen, um einen schnellen und unkomplizierten Nachweis zu ermöglichen.

Nachweis für reduzierte Zuzahlung erforderlich

Der Nachweis im Rahmen dieser Chronikerregelung ist erforderlich, um die reduzierte Zuzahlung in Höhe von 1 % des Bruttojahreseinkommens für schwerwiegend chronisch Kranke in Anspruch nehmen zu können. Da zahlreiche Patienten diese Grenze bereits nach kurzer Zeit erreicht hatten, war schnelles Handeln erforderlich. Der Vordruck zum Nachweis einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung liegt in allen AOK-Service-Centern in Baden-Württemberg vor.

Redaktion: AMSEL e.V., 07.09.2004