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Neue Richtlinien für die Verordnung stationärer Rehamaßnahmen

18.08.04 - Zukünftig ist für die Verordnung stationärer Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung der Fortbildungsnachweis des Arztes erforderlich.

Für die Einführung der neuen Richtlinien ist eine Übergangszeit von einem Jahr vorgesehen. Die Verordnung von Anschlussheilbehandlungen (AHB) sind von den neuen Richtlinien nicht betroffen.

Was wird anders?

Zukünftig dient als Grundlage für die Bewertung der Notwendigkeit einer Rehabilitationsbehandlung die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Dies wird von Fachleuten begrüßt, da dadurch eine stärkere Berücksichtigung der alltags- und berufsrelevanten Einschränkungen erfolgt und es zu einem ganzheitlicheren Behandlungsansatz führt. Gleichzeitig wird aber an der neuen Regelung kritisiert, dass die Beantragung von stationären Rehabilitationsmaßnahmen deutlich aufwendiger wird und deshalb zu bürokratischen Hemmnissen bei der Verordnung führen kann. Viele befürchten deshalb einen Rückgang der Rehabilitationsanträge.

Nachweis rehabilitationsmedizinischer Kenntnisse wird Voraussetzung für Verordnung

Zukünftig wird nicht mehr jeder Arzt berechtigt sein, stationäre Rehabilitationsmaßnahmen zu verordnen. Eine solche Verordnungsberechtigung ist vielmehr an den Nachweis rehabilitationsmedizinischer Kenntnisse gebunden, und diese Kenntnisse müssen die Ärzte durch eine spezielle Fortbildung erwerben. Wieviele Ärzte hierzu bereit sind, ist derzeit völlig unklar. MS-Patienten sollten ihren behandelnden Arzt frühzeitig darauf ansprechen, ob er diese Berechtigung erwirbt und auch zukünftig Rehabilitationsmaßnahmen verordnen kann. Ist dies nicht der Fall, müssen sich MS-Kranke zukünftig für die Verordnung von Reha-Maßnahmen an einen hierfür berechtigten Arzt wenden.

Laut Ärzte-Zeitung kann eine medizinische Rehabilitation, für die Rentenversicherungsträger zuständig sind, auch weiterhin von jedem behandelnden Arzt ohne zusätzliche Qualifikation veranlasst werden.

Redaktion: AMSEL e.V., 18.08.2004