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Neue Heilmittel-Richtlinien angepasst

17.03.04 - Anpassung der Neufassung der Heilmittel-Richtlinien beschlossen

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) angemahnten Änderungen in den vorgelegten Heilmittelrichtlinien beschlossen. Sie betreffen u.a.

  1. Längerfristige Verordnung von Heilmitteln
  2. Kontinuierliche Behandlung
  3. Verordnungsmengen

Den vollständigen Text der Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses finden Sie hier.

Die Liste der Arzneimittel-Richtlinien kann auf der Internet-Seite des gemeinsamen Bundesausschusses eingesehen werden.

Redaktion: AMSEL e.V., 07.09.2004