Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) angemahnten Änderungen in den vorgelegten Heilmittelrichtlinien beschlossen. Sie betreffen u.a.
- Längerfristige Verordnung von Heilmitteln
- Kontinuierliche Behandlung
- Verordnungsmengen
Den vollständigen Text der Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses finden Sie hier.
Die Liste der Arzneimittel-Richtlinien kann auf der Internet-Seite des gemeinsamen Bundesausschusses eingesehen werden.
Redaktion: AMSEL e.V., 07.09.2004