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Nachgehakt: Rabatt auf Rußpartikelfilter-Nachrüstung für Behinderte

14.06.07 - Auch das Finanzamt zeigt sich entgegenkommend, wenn bereits Steuerbefreite beim Filternachrüsten kein Geld sparen, so die Stuttgarter Behörde gegenüber der AMSEL-Online-Redaktion.

AMSEL-Leser sind kritisch und mitunter nachtaktiv, wie im Fall von Michael, der heute Früh um 00.05 Uhr auf den amsel.de-Artikel "Diesel-Rußpartikelfilter kostengünstig nachrüsten" vom vergangenen Montag, 11. Juni reagierte und Zweifel am Wahrheitsgehalt der Veröffentlichung äußerte: "Eine Lüge, um Behinderten das Geld aus der Tasche zu ziehen", Behinderte würden auch Steuern sparen.

Freilich sparen Behinderte mit den Kennzeichen G und AG im Ausweis Kfz-Steuern. Dies zweifelt niemand an, doch tun sie dies in genau dem gleichen Ausmaß, ob sie nun nachrüsten oder nicht, wie das Stuttgarter Finanzamt der AMSEL-Online-Redaktion bestätigte. Unterm Strich bleibt für ohnehin aufgrund von Behinderung steuerbefreite Kraftfahrzeugbesitzer also keinerlei Anreiz, ihre Diesel nachzurüsten. Genau hier setzt das Rabattabkommen vom Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte (BVKM) mit A.T.U Auto-Teile-Unger an: Je nach Grad der Behinderung bieten sie einen Rabatt von bis zu 330 Euro an. Ein Preisvergleich unter den verschiedenen Anbietern ist freilich dennoch zu empfehlen, und wer bei 100-prozentiger Kfz-Steuerbefreiung ein Angebot findet, das 330 Euro unter dem von Auto-Teile-Unger liegt, kann sich den Gang zur A.T.U-Werkstatt sparen - das braucht man keinem Schwaben weiter vorzurechnen.

Der Anruf beim Finanzamt lohnte sich allerdings nicht nur wegen der Rabattaktion. Die Behörde selbst hat nämlich ebenfalls erkannt, dass bereits Kfz-Steuer-Befreite anders motiviert werden müssen, um ihre Dieselmobile nachzurüsten. Vom Finanzamt gibt es zwar keinen Rabatt in barer Münze, dafür jedoch "Naturalien": Aufgrund einer Behinderung steuerbefreite Fahrzeuge (G, AG), die mit einem Dieselpartikelfilter nachgerüstet werden, sind bis zum Ablauf der Steuerbefreiung (mindestens 2009) zusätzlich von ihrer Zweckgebundenheit befreit. Will sagen: Mit dem steuerbefreiten Auto dürfen auch andere fahren als der Behinderte selbst. Tatsächlich handhaben dies viele Autobesitzer und ihre Partner oder Freunde zwar schon heute so und staunen entsprechend, so sie bei Kontrollen erwischt werden. Mit Dieselpartikelfilter bewegen sich diese Menschen wenigstens bis 2009 in der Legalität.

Redaktion: AMSEL e.V., 14.06.2007