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Multiple Sklerose ist keine Berufskrankheit

18.02.02 - Multiple Sklerose wird laut Gerichtsentscheid nicht als Berufskrankheit anerkannt.

Die Krankheit werde nach derzeitigen medizinischen Erkenntnissen nicht durch äußere Schädigungen hervorgerufen, entschied das Mainzer Landessozialgericht. Nach wie vor fehlten jedoch gesicherte Erkenntnisse über die Ursachen (Az.: L 2 U 290/00).
Das Gericht wies mit seinem grundlegenden Urteil die Klage einer 51-jährigen Frau ab. Diese hatte vor vielen Jahren eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau absolviert und geltend gemacht, damals mit Chemikalien in Berührung gekommen zu sein. Dies habe bei ihr Jahre später MS hervorgerufen. Das Gericht folgte dier These nicht.

Quelle: dpa

Redaktion: AMSEL e.V., 18.05.2002