Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales hat die bestehende Regelung bei Multipler Sklerose zurückgenommen. - Hier lesen Sie mehr.
Redaktion: AMSEL e.V., 12.08.2004
12.08.04 - Nur bei dauerhaften Schädigungen haben MS-Erkrankte Recht auf Schwerbehindertenausweis.
Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales hat die bestehende Regelung bei Multipler Sklerose zurückgenommen. - Hier lesen Sie mehr.
Redaktion: AMSEL e.V., 12.08.2004