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Kostenübernahme rezeptfreier Arzneimittel geregelt

17.03.04 - Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Ausnahmen des seit dem 1. Januar 2004 geltenden Verordnungsausschlusses sogenannter OTC-Präparate (over-the-counter) beschlossen

Das Gesundheitsmordernisierungsgesetz sieht vor, dass ab 1.4.2004 rezeptfreie Medikamente nicht mehr zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden können. Ausnahmen gibt es zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 16.3.2004 festgelegt, welche Medikamente dieser sogenannten OTC-Präparate ("over the counter") auch zukünftig von der Krankenkasse bezahlt werden. Hierzu wurde eine Liste mit Medikamenten erstellt. Daneben wurde auch festgelegt, dass bei bestimmten Indikationen auch zukünftig homöopathische und anthroposophische Medikamente von den Kassen gezahlt werden können.

Zur OTC-Liste wurde eine Hotline eingerichtet unter der Tel.-Nr. 02241-1467940 (Mo-Fr 8.30 - 17.30 Uhr)

Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Redaktion: AMSEL e.V., 07.09.2004