Spenden und Helfen

Kassen zahlen Fahrtkosten für hilfsbedürftige Patienten - erste Einigung im BMGS

Nach einem Krisengespräch am 15.01.04 im

Bundesgesundheitsministerium steht fest: ab sofort sollen die Kassen Krankentransporte zur ambulanten Behandlung u.a. dann bezahlen, wenn Patienten in ihrer Mobilität schwer eingeschränkt sind. Bis zum 27. Januar muss der Bundesausschuss festlegen, was eine schwere chronische Erkrankung ist.

 

· zum Artikel des DMSG Bundesverbandes

19. Januar 2004

Redaktion: AMSEL e.V., 19.01.2004