Hippotherapie

Bisher keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse, Antrag des Deutschen Kuratioriums für Therapeutisches Reiten e.V. auf Anerkennung der Hippotherapie läuft

Das Bundessozialgericht beschäftigte sich mit der Frage der Kostenübernahme für Hippotherapie (Az.: B 1 KR 36/00 R). Hier wurde eine Kostenübernahme abgelehnt mit Hinweis auf den laufenden Antrag des Deutschen Kuratoriums für Therapeutisches Reiten e.V. auf Anerkennung der Hippotherapie beim Bundesausschuß der Krankenkassen. Das Bundessozialgericht verwies auf das aktuelle Prüfverfahren und sah keine Veranlassung, eigene Prüfungen vorzunehmen. Sollte der Bundesausschuß zu einem positiven Ergebnis kommen, wäre trotz des aktuellen Urteils des BSG eine Kostenübernahme für Hippotherapie durch die Krankenkassen möglich.

Weitere Informationen:
Jürgen Heller, Telefon 0711/69 78 6-12 oder unter juergen.helleramselde

Redaktion: AMSEL e.V., 28.03.2002