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Gebühr nur einmal im Quartal

02.07.04 - Ab sofort ist die Praxisgebühr nur bei der ersten Notfallbehandlung fällig.

Die Praxisgebühr ist nur noch bei der ersten Notfallbehandlung im Quartal fällig. Weitere Notfallbehandlungen sind von einer Zuzahlung befreit, und zwar unabhängig davon, ob man den Leistungserbringer wechselt oder nicht. Vor allem diejenigen MS-Patienten, die häufiger einen Notfalldienst in Anspruch nehmen müssen, werden von der Änderung des Bundesmantelvertrages, die seit dem 1. Juli in Kraft ist, profitieren. Vorgesehen ist eine farblich anders gestaltete Quittung bei der ersten Notfallbehandlung, um sie von den übrigen Quittungen unterscheiden zu können. Bis dahin soll auf den Quittungen handschriftlich "Notfallbehandlung" vermerkt sein.

Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Baden-Württemberg

Redaktion: AMSEL e.V., 02.07.2004