Ulla Schmidt: "Wir brauchen barrierefreien Personennahverkehr"
Die Freifahrt-Regelungen für behinderte Menschen werden nicht verändert. Dem Kabinett wird daher kein entsprechender Vorschlag unterbreitet. Das erklärte Bundessozialministerin Ulla Schmidt am 26. Juli 2004.
"Barrierefreiheit ist ein hohes Gut. Behinderte Menschen sollen möglichst uneingeschränkt am öffentlichen Leben teilnehmen, einer Arbeit und natürlich auch Freizeitaktivitäten nachgehen können. Der Zugang zum öffentlichen Nahverkehr ist für behinderte Menschen daher besonders wichtig. Die kostenfreie Nutzung für die berechtigten Personen und ihrer Begleitpersonen bleibt deswegen uneingeschränkt erhalten. Ich fordere die Verkehrsbetriebe auf, umfassende Barrierefreiheit herzustellen."
Die anderen Änderungsvorschläge, die die Abrechnungsmodalitäten mit den Verkehrsbetrieben betreffen, bleiben bestehen. Sie berühren nicht die Möglichkeiten der Menschen mit Behinderungen, sich möglichst barrierefrei mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewegen.
Die Diskussion um Änderungen der Freifahrt-Regelungen für behinderte Menschen gehen auf Vorschläge der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück zurück, deren Umsetzung die Länder im Vermittlungsausschuss durchgesetzt hatten. Eine Anhörung von Ländern und Verbänden dazu hat jedoch ergeben, dass es nicht möglich ist, die Regeln für Freifahrten der Schwerbehinderten zu ändern, ohne einzelne Gruppen von Schwerbehinderten zu benachteiligen. Dies widerspricht jedoch dem Ziel der Bundesregierung, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken.
Ulla Schmidt: "Wenn die Länder weiterhin auf Änderungen im Bereich der Freifahrten bestehen, müssen sie eigene Vorschläge unterbreiten."
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
Redaktion: AMSEL e.V., 27.07.2004