Spenden und Helfen

Fahrtauglichkeitsprüfung für E-Rolli-Fahrer

03.11.05 - Mittel zum Zweck? Bei nicht bestandener Prüfung können die Kassen sparen.

Elektrorollstühle gehören als so genannte "motorisierte Krankenfahrstühle" ebenso wie Pkws und Motorräder zur Gruppe der Kraftfahrzeuge. Einige Krankenkassen nehmen dies in letzter Zeit verstärkt zum Anlass, von E-Rolli-Fahrern eine Fahrtauglichkeitsprüfung zu verlangen. Die Betroffenen werden zur medizinisch-psychologischen Begutachtung beim TÜV geladen. Stellt der TÜV fest, dass jemand aus verkehrspsychologischer Sicht nicht in der Lage ist, einen Elektrorollstuhl sicher im Straßenverkehr zu führen, lehnt die Krankenkassen die Kostenübernahme für den Rollstuhl ab. Dieses Vorgehen wird von vielen als Schikane und als grundsätzlich rechtswidrig angesehen.

Verschiedene Argumente werden gegen eine solche Begutachtung vorgebracht. Zum einen ist im Gesetz eine solche Begutachtung nicht vorgesehen. Die Beurteilung, ob ein bestimmungsgemäßer Gebrauch eines E-Rollis gewährleistet ist, trifft der verordnende Arzt oder der medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK). Des weiteren wird bemängelt, dass die vom TÜV angewandten Methoden zur Begutachtung der Fahrtauglichkeit zum Führen eines herkömmlichen Kfz entwickelt wurden, nicht aber zum Führen von Krankenfahrstühlen.

E-Rollis haben zum Beispiel eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h, weshalb an die Benutzer deutlich geringere Anforderungen hinsichtlich Wahrnehmung und Reaktionsvermögen zu stellen sind als etwa an Autofahrer. Außerdem nutzen viele ihren E-Rolli überwiegend oder ausschließlich in Innenräumen oder in Bereichen, in denen die Straßenverkehrsordnung nicht gilt. Auch diese Personengruppen wären bei einer negativen TÜV-Prüfung von einer Rolli-Verordnung ausgeschlossen.

E-Rolli-Fahrer die von ihrer Krankenkasse eine Aufforderung zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit erhalten, sollten sich dagegen wehren. Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. hat eine Argumentationshilfe für Betroffene erstellt und auf seiner Homepage veröffentlicht.

Redaktion: AMSEL e.V., 03.11.2005