Im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens sind viele Verbände, u.a. auch die AMSEL, zur Stellungnahme aufgefordert.
Mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) soll zum einen das am 1.5.2002 in Kraft getretene Bundesgleichstellungsgesetz auch auf Landesebene umgesetzt werden, des weiteren soll mit dem Gesetz der Artikel 2 A der Verfassung des Landes Baden-Württembergs, nach dem niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf, weiter konkretisiert werden. Wesentliche Regelungen des LBGG werden sein:
· Festschreibung eines allgemeinen Benachteiligungsverbotes behinderter Menschen durch öffentliche Stellen unter besonderer Berücksichtigung der Belange behinderter Frauen.
· Definition der Begriffe Behinderung, Barrierefreiheit und Benachteiligung.
· Anerkennung der deutschen Gebärdensprache und lautsprachbegleitender Gebärden sowie Verankerung des Rechtes auf Verwendung dieser und anderer geeigneter Kommunikationshilfen im Verkehr mit öffentlichen Stellen.
· Beachtung von Behinderung beim Schriftverkehr mit Bürgerinnen und Bürgern sowie barrierefreie Gestaltung medialer Auftritte öffentlicher Stellen.
· Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr.
· Einführung prozessualer Instrumente zur Durchsetzung der materiell-rechtlichen Regelungen.
· Gesetzliche Regelung hinsichtlich der Berufung einer oder eines Behindertenbeauftragten und deren bzw. dessen Aufgaben und Befugnisse.
Der vollständige Gesetzesentwurf kann zusammen mit der Begründung zum Entwurf beim AMSEL-Landesverband angefordert werden.
Redaktion: AMSEL e.V., 03.09.2004