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Entwarnung für Behindertentransporte

23.03.07 - Das Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis sorgt für Feinstaubplakette.

Der Schock bei vielen Kontaktgruppen saß tief: Etliche der Transporter für Fahrdienste innerhalb der Gruppen dürften ab 1. Juli diesen Jahres in Umweltzonen nicht mehr fahren, befürchteten die Ehrenamtlichen der AMSEL. Doch gibt es Entwarnung, wie die Dekra mitteilt:

Ab März 2007 gilt die neue Verordnung zu Schadstoffgruppen bei Kraftfahrzeugen. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von "Umweltzonen" und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Plaketten nach festgelegten Schadstoffgruppen. In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden neuen Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr sondern auch für Anwohner und Besucher in Umweltzonen.

Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Schadstoffe und dabei insbesonders der Feinstaubbelastung beitragen.

Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:

  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller) dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)
  • Fahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis)

Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen wird das neue Verkehrszeichen "Umweltzone" eingeführt. Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die angezeigte(n) Plakette(n). Auf Grundlage von Luftreinhalteplänen können die Städte und Kommunen in Aktionsplänen festlegen, welche Bereiche als Umweltzonen ausgewiesen werden. Die ersten Umweltzonen sind in der Region Stuttgart für Juli 2007 geplant. Weitere Städte (wie z. B. München) wollen im Lauf des Jahres folgen oder werden in 2008 Umweltzonen ausweisen.

Redaktion: AMSEL e.V., 23.03.2007