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Bundestag verabschiedet Gleichstellungsgesetz

Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen beschlossen. Es trat zum 1.5.2002 in Kraft.

Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen beschlossen. Es trat zum 1.5.2002 in Kraft.
Die Bundesregierung erfüllt mit dem Gesetz den Auftrag des Grundgesetzes "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden".
Behinderte Menschen haben Anspruch auf eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und auf eine selbstbestimmte Lebensführung. Sie gehören in die Mitte der Gesellschaft. Kernstück des Gesetzes ist die Herstellung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche. Behinderte Menschen sollen zu allen Lebensbereichen einen umfassenden Zugang und eine uneingeschränkte Nutzung haben.

Konkrete Regelungen zur Barrierefreiheit sind insbesondere

  • barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs: Die Träger des öffentlichen Verkehrs sollen ihre Fahrzeuge und Verkehrsanlagen so gestalten, daß behinderte Menschen diese ohne besondere Erschwernisse in der allgemein üblichen Weise selbständig nutzen können. Dazu soll im Nah-verkehrsplan künftig festgelegt werden, wie und in welchem Zeitrahmen schrittweise eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit erreicht werden soll.
  • Gaststätten in neu errichteten Gebäuden sollen künftig barrierefrei sein (ebenerdige Eingänge für RollstuhlfahrerInnen und Eltern mit Kindern oder gehbeeinträchtigte Menschen bzw. Aufzüge oder Rampen sowie Behindertentoiletten).
  • Neue Gebäude des Bundes müssen künftig barrierefrei sein
  • Der Internetauftritt des Bundes soll durch Text unterlegte Benutzeroberflächen soweit wie möglich barrierefrei gestaltet werden (für sehbeeinträchtigte Menschen).
  • Hör- oder sprachbehinderte Menschen erhalten das Recht, mit Bundesbehörden im Verwaltungsverfahren in Gebärdensprache oder anderen geeigneten Kommunikationshilfen zu kommunizieren.
  • Wird gegen die neuen Rechte verstoßen, können anerkannte Verbände dies unter bestimmten Voraussetzungen durch Verbandsklage geltend machen.

Resümee

Behinderte Menschen sind nicht Objekt staatlichen Handelns, sondern wollen ihr Leben selbst in die Hand nehmen und aktiv gestalten.

Der AMSEL-Landesverband begrüßt diese Gesetzesänderung außerordentlich. Durch die Umsetzung des Gesetzes werden mobilitätseingeschränkte Mitglieder unseres Verbandes künftig einen immer besseren, leichteren Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr, zu öffentlichen Gebäuden, wie auch zur Freizeitgestaltung bekommen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Diskussionsentwurf für ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz. Damit soll Diskriminierung im Zivilrecht ver-hindert werden (in Ergänzung zum Gleichstellungsgesetz). Da jedoch mit dem Gesetz Kosten für die öffentliche Hand einhergehen, werden die Länder diesem Gesetzvorschlag erst zustimmen, wenn die Kostenbelastung durch den Bund ausgeglichen wird.

Die AMSEL informiert darüber, wenn es aktuell wird.

Redaktion: AMSEL e.V., 15.05.2002