Spenden und Helfen

Beratungspflicht statt verpflichtende Früherkennungsuntersuchungen

08.02.08 - Oder auch "Aufklären statt mammografieren": Da einige Untersuchungen Risiken bergen, fand der Gemeinsame Bundesausschuss einen gangbaren Weg für die "Chroniker-Regelung".

Auch künftig soll es keine verpflichtende Teilnahme an den von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angebotenen Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen geben. Stattdessen sollen sich gesetzlich Versicherte von einem Arzt mit Erreichen des Anspruchsalters einmalig über Vor- und Nachteile der jeweiligen Früherkennung beraten lassen.

Einen entsprechenden Beschluss hat der G-BA im Juli 2007 in Siegburg gefasst. Seit Januar 2008 ist die Regelung in Kraft getreten. Die Regelung gilt zunächst, unter Berücksichtigung der
gesetzlich vorgegebenen Stichtagsregelungen, nur für Früherkennungsuntersuchungen von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs.

"Der G-BA hat mit der verpflichtenden Teilnahme an einer jeweils einmaligen Beratung einen gangbaren Weg gefunden, diesem gesetzlichen Auftrag verantwortungsvoll und angemessen nachzukommen", sagte der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess. "Weitergehende Regelungen konnten wir nicht treffen, da alle angebotenen Früherkennungsuntersuchungen durchaus auch Risiken haben. Beispielsweise stehen dem unbestreitbaren Nutzen des Mammografie-Screenings die Risiken einer Strahlenbelastung oder falsch-positiver oder falsch-negativer Ergebnisse gegenüber. Und auch die Koloskopie zur Früherkennung von Darmkrebs kann zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

Vor diesem Hintergrund dürfen Versicherte nicht zur Teilnahme an diesen Untersuchungen gezwungen werden. Jeder Einzelne muss hier zunächst für sich selbst einen eventuellen Nutzen gegen einen eventuellen Schaden abwägen. Mit der verpflichtenden Beratung wird sichergestellt, dass Versicherte umfassend über Vor- und Nachteile von Früherkennungsuntersuchungen aufgeklärt werden und auf dieser Grundlage eine informierte und ausgewogene Entscheidung treffen können."

Die Regelung gilt für nach dem 1. April 1987 geborene Frauen und für nach dem 1. April 1962 geborene Männer, die in der GKV versichert sind. Zum Nachweis der Beratung soll ein Präventionspass verwendet werden. Um die Auswirkungen der Neuregelung etwa in Bezug auf den Abbau sozial bedingter
gesundheitlicher Chancenungleichheit dokumentieren zu können, wird diese am Beispiel des Gebärmutterhalskrebses ausgewertet.

Quelle: Pressemitteilung des G-BA, Juli 07; Newsletter des G-BA, 07.02.08

Redaktion: AMSEL e.V., 08.02.2008