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Behindertenverband begrüßt Job-Vermittlungsprovision

20.08.07 - Private Ermittler erhalten bis zu 25 Prozent mehr Geld, wenn sie Menschen mit Behinderung zu einem Job auf dem freien Arbeitsmarkt verhelfen.

Zunehmende Behinderungsgrade wie bei Multipler Sklerose bewirken nicht selten, dass Betroffene den einst erlenrnten Beruf aufgeben müssen. Oft können die Patienten umschulen, ein neues Arbeitsfeld erlernen, das auf ihre Fähigkeiten angepasst ist. Doch nicht immer findet sich dann auch der passende Job. Die nun beschlossene Verlängerung für die Gewährung von Vermittlungsgutscheinen für Menschen mit Behinderung könnte die Chancen Behinderter auf dem Arbeitsmarkt etwas verbessern.

Wolfgang Bachelier, Mitglied im geschäftsführenden Vorstand des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., kurz BSK: "Wir befürworten jede Maßnahme, die der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am freien Arbeitsmarkt dient. Eine solche Provision für private Vermittler wird nach unserer Ansicht Bewegung in diesen Markt bringen, da noch immer rund 170.000 Menschen mit Behinderung ohne Job sind." Für die Vermittlung von Menschen mit Behinderungen in Arbeit können private Arbeitsvermittler künftig bis zu 2.500 € erhalten. Derzeit liegt diese Vergütung 500 € niedriger.

Die Verlängerung dieses Angebotes über das Jahr 2007 hinaus und die Erhöhung der Provision muss allerdings erst noch gesetzlich verankert werden. Wolfgang Bachelier hofft, dass dies auch bald geschieht.

Quelle: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.

Redaktion: AMSEL e.V., 20.08.2007