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Barrierefreiheit in Hotels und Gaststätten

30.03.2005 - Zur Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotels und Gaststätten wurde zwischen den Behindertenverbänden und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, sowie dem Hotelverband Deutschland eine Zielvereinbarung geschlosen.

Mit dieser Zielvereinbarung haben sich die Vertragspartner auf verlässliche Standards und auf eine Katalogisierung der barrierefreien Angebote im Gaststättengewerbe verständigt. Für die einzelnen Behindertengruppen, wie Gehbehinderte, Sehbehinderte und Hörbehinderte, wurden unterschiedliche Checklisten erstellt, die eine Bewertung der einzelnen Betriebe ermöglicht. Diese Checklisten sind auf der Internet-Homepage von NatKo, der Nationalen Koordinationstelle Tourismus für alle e.V. unter der Internetadresse www.natko.de veröffentlicht. An Hand dieser Checkliste können z.B. Rollstuhlfahrer die Eignung eines Hotels für ihre Bedürfnisse vor Reiseantritt überprüfen. Die Fragen reichen von den Möglichkeiten des barrierefreien Zugangs über die Türbreiten und Ausstattung der Zimmer, bis zu Detailfragen der Behindertentauglichkeit von Sanitärräumen.

Redaktion: AMSEL e.V., 30.03.2005