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Barriere oder Freiheit?

12.02.10 - Das ist die große Frage, auch angesichts mancher Arztpraxen. Ein Test klärt die Sachlage.

Die ratifizierte Behindertenrechtskonvention (BRK) legt dar, in welchen Bereichen Barrierefreiheit zu schaffen ist. Dazu gehören medizinische Einrichtungen. Der gleichberechtigte Zugang zu Leistungen des Gesundheitswesens wird in einem weiteren Artikel der Konvention gefordert.

In der Regel entsprechen Arztpraxen in neu erbauten Gebäuden den Anforderungen der BRK, so die HyperJoint GmbH, die im Netz Informationen zur Barrierefreiheit vorstellt und einzelne Produkte bewirbt. Arztpraxen im Bestand (also "Altbauten") haben demnach das größte Problem hinsichtlich der Zugänglichkeit. Es seien Lösungen erforderlich, die mit einem verhältnismäßigen Aufwand zu realisieren sind. Gerade Multiple Sklerose-Betroffene, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, profitieren von barrierefreien Praxen.

Ein Test auf nullbarriere.de klärt darüber auf, welche Punkte erfüllt sein sollten. Per E-Mail können Interessierte auch gleich ein Angebot für mögliche Veränderungen anfordern.

Quelle: Nullbarriere

Redaktion: AMSEL e.V., 09.02.2010