Spenden und Helfen

Anspruch auf Internet

05.05.06 - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, einem schwerbehinderten Sozialhilfeempfänger die virtuelle Eingliederung zu erleichtern.

Das Internet ist heute nicht mehr wegzudenken aus dem Alltag der meisten Menschen. Besondere Möglichkeiten bietet es gerade auch Behinderten und chronisch Kranken. Häufig nicht oder nur schwer mobil, ebnet sich so Betroffenenen, dazu zählen auch viele Multiple Sklerose-Erkrankte, der Weg zu Informationen, zu sozialen Kontakten allgemein und zum Austausch mit Gleichgesinnten.

Vor diesem Hintergrund hat in einem Urteil vom März diesen Jahres das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden, dass ein schwerbehinderter Sozialhilfeempfänger Anspruch auf Übernahme der Kosten sowohl für den Internetanschluss wie für anfallende Gebühren haben kann. Fraglich bleibt, ob es irgendwann eine Entscheidung gibt, auch anderen mobil eingeschränkten Menschen mit schwachen Einkommen das Surfen im Internet zu finanzieren.

Redaktion: AMSEL e.V., 01.09.2006