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Cannabinoide in Deutschland zugelassen

Das Bundesministerium für Gesundheit lässt cannabishaltige Fertigarzneimittel zu. Das gilt auch für Multiple-Sklerose-Betroffene mit Spastik, die nun von den Extrakten der Hanfpflanze profitieren können.

Mit der 25. Betäubungsmitteländerungsverordnung (BtMÄndV) im Bundesgesetzblatt sind Cannaboinoide nun endlich "verkehrs- und verschreibungsfähig". Das bedeutet, dass alle MS-Patienten mit Spastik, die davon profitieren, sich diese Medikamente auch verschreiben lassen können, sobald das erste Produkt (für das Oromukosalspray Sativex, ein Mundhöhlenspray, ist bereits der Antrag gestellt) in den Apotheken landet.

Schmerzlinderung, doch nur selten Rauschzustände

"Was lange währt" will man da anheben. - Betroffene mussten bislang einen umständlichen wie teuren Umweg über die Behörden in Kauf nehmen, um Schmerzen oder Spastik mit Cannabinoiden zu lindern. Manch einer wurde gar zum Gärtner und züchtete daheim im Blumentopf Hanfpflanzen zur Selbstmedikation. Was nicht nur zu Konflikten mit dem Gesetz führen kann, sondern außerdem mit Nebenwirkungen behaftet ist. Im Unterschied zu den pharmazeutisch aufbereiteten Cannabinoiden bekommt der Cannabiskonsument die "Nebenwirkungen" voll zu spüren: Rauschzustände, ob erwünscht oder nicht. Nebst der Unfähigkeit, Maschinen zu führen, Auto zu fahren und so fort.

Vergangenes Jahr noch hatte Ex-Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler sich für den Einsatz dieser Wirkstoffgruppe in Deutschland stark gemacht (amsel.de hatte berichtet). Mit etwas Verzögerung scheint die ministeriale Empfehlung Wirkung zu zeigen: Cannabinoide sind von nun an bei bestimmten Krankheitsbildern zugelassen.

Studien haben gezeigt: Nur jeder zweite MS-Patient mit Spastik spricht auf Cannabinoide an. Im Zweifelsfall muss man es ausprobieren. Prof. Dr. Horst Wiethölter, stellv. Vorsitzender der AMSEL und dort im Ärztlichen Beirat, spricht darüber im AMSEL-Multiple-Sklerose-Video:

Auch Hospize und Einrichtungen der ambulanten Pallativversorgung profitieren von dem neuen Gesetzespaket: Sie dürfen künftig Notfallvorräte an Betäubungsmitteln anlegen und nicht aufgebrauchte Medikamente weiterverwenden. So wird Patienten in akuten Situationen schneller geholfen.

Quelle: 125. Betäubungsmitteländerungsverordnung (BtMÄndV) im Bundesgesetzblatt, 17.05.2011

Redaktion: AMSEL e.V., 19.05.2011