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Bundesregierung äußert sich zu Multipler Sklerose

In der Kleinen Anfrage ging es um die Evidenz, Versorgungslage und Kosten der MS. Die Fraktion Die Linke hatte 43 Fragen rund um die Encephalomyelitis disseminata (ED) gestellt.

"Kleine Anfrage" - dieser politische Begriff scheint sehr verniedlichend angesichts des 6-seitigen Fragenkataloges, den die Fraktion Die Linke an die Bundesregierung einreichte. Die Antwort umfasst 15 Seiten - hier die nicht-lektorierte Vorabfassung der Bundesregierung zu Versorgungslage, Evidenz und Kosten therapeutischer Verfahren bei Multipler Sklerose (Pdf).

130.000 oder 190.000 MS-Betroffene ?

Im Wesentlichen ging es um die unklaren Patientenzahlen - diese schwankten laut Linker, die sich wiederum auf verschiedene Quellen stützt, zwischen 130.000 und 190.000 in Deutschland. Da Multiple Sklerose nicht meldepflichtig ist, sind genauere Zahlen nicht möglich, so die Bundesregierung in ihrer Antwort, auch wenn das unbefriedigend ist. Unterschiedliche Entwicklungen in der Patientenzahl zwischen Alten und Neuen Bundesländern ließen sich nicht erklären. Für Krankheiten, die bei weniger als
einem Prozent der Bevölkerung auftreten, seien Studien mit einer sehr hohen Fallzahl notwendig, um die Prävalenz zuverlässig zu schätzen. Die vorliegenden Daten könnten auch zufälligen Schwankungen unterliegen.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Kleinen Anfrage betrifft die hohen Kosten von Medikamenten zur Behandlung der MS, speziell von Wirkstoffen, die so oder in ähnlicher Form bereits für andere Krankheiten zugelassen und günstiger waren, als es nun der für die Multiple Sklerose zugelassene Wirkstoff ist. Genauer geht es hier um Dimethylfmarat (Tecfidera oder auch Fumarsäure) und um Alemtuzumab (Lemtrada).

Hier sieht die Bundesregierung zwar Anlass, die Entwicklungen auf dem Arzneimittelmarkt weiterhin genau zu beobachten. Die von der Linken angeführten Fälle seien jedoch den jeweils geltenden Richtlinien entsprechend abgelaufen. Der Gemeinsame Bundesausschuss habe das Verfahren zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V für Tecfidera am 1. Mai 2014 begonnen.

Quelle: Onlineveröffentlichung des Bundestages, 05.06.2014

Redaktion: AMSEL e.V., 24.06.2014