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Rechtsgrundlagen für MS-Erkrankte

09.07.09 – Mit der Broschüre "Ihr gutes Recht" legt der DMSG-Bundesverband einen Wegweiser durch ein schwieriges Terrain vor.

Welche Rechte haben MS-Erkrankte eigentlich? Welche Leistungen übernehmen Krankenkassen noch? Wie sieht es mit Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe aus? Kommt das persönliche Budget infrage? Was muss im Umgang mit Behörden und Gerichten beachtet werden? Dies sind nur ein paar wenige Beispiele dafür, dass die rechtliche Situation für den Laien in der Regel sehr undurchsichtig ist und er sich im "Paragrafendschungel" sehr schnell hoffungslos verirrt.

Der aktuelle Ratgeber informiert in gut verständlicher Form und einem modernen Layout praxisnah über sozialrechtliche Inhalte. Er soll MS-Erkrankte und ihre Angehörigen dabei unterstützen, ihre Rechte zu erkennen, um bestehende Ansprüche besser einfordern zu können. Denn: Wer seine Rechtsposition durch aktive Mitwirkung an der Aufklärung bestehender Sachverhalte und durch Kenntnisse rechtlicher Rahmenbedingungen untermauern kann, kann Probleme bis hin zu Rechtsstreitigkeiten vermeiden oder aber entscheidend abkürzen.

Autorin selbst erkrankt

"Ihr gutes Recht", geschrieben von der selbst an MS erkrankten Rechtsanwältin Marianne Moldenhauer, hilft, komplizierte Sachverhalte besser zu durchschauen.

Hier auf der Homepage wie auch in "Together" berichtet die AMSEL regelmäßig über Änderungen und Neuerungen im Sozialrecht, die für MS-Erkrankte und ihre Angehörigen von großer Relevanz sind. Doch eine komprimierte Zusammenstellung sozialer Rechte, die insbesondere die Belange MS-Erkrankter mit ihren vielfältigen Symptomen und möglichen Behinderungen berücksichtigt, fehlte bislang. Diese Lücke hat der DMSG-Bundesverband nun mit der Herausgabe der neuen Broschüre "Ihr gutes Recht" geschlossen.

Aktuelle Rechtslage

Ein Nachteil der gedruckten Form ist freilich die sich ständig wandelnde Gesetzeslage. So weist die Broschüre mit Redaktionsschluss im Frühjahr diesen Jahres auf Seite 19 etwa auf die Möglichkeit eines "Mehrbedarfszuschlages" für Sozialhilfeempfänger hin. Dieser Ausgleich für teurere Ernährung (ca. 25 Euro für "Krankenkost" monatlich) entfällt jedoch seit Ende Juni 2009.

Die Broschüre erfüllt dennoch sämtliche Vorzüge eines Leitfadens. Der zweite Schritt führt zu Ihrem Selbsthilfeverband, wo sie die atuellsten Stände des Sozialrechts erfragen können.

Quelle: DMSG Bundesverband, 30.06.09; amsel.de, 29.06.09

Redaktion: AMSEL e.V., 09.07.2009