Spenden und Helfen

Job-Marathon: MS und Beruf

Aktionstag für Junge MS-Kranke, 6. Juli 2002

Themengruppe IV

1. Servicestsellen: Rasche Hilfe für Menschen mit Behinderung

2. Integrationsfachdienste: "... wieder in Lohn und Brot bringen"

1. Servicestellen: Rasche Hilfe und kurze Wege für
Menschen mit Behinderung
Wo bekomme ich Informationen über Rehabilitationsleistungen? Welcher Kostenträger ist für mich zuständig? An wen soll ich mich wenden?

Weite Wege und langes Suchen: Menschen, die von Unfallfolgen oder anderen Behinderungen betroffen sind, müssen manchmal bei mehreren Behörden anfragen, um zu erfahren, wer ihnen mögliche Reha-Leistungen finanziert. Häufig geht dadurch viel Zeit verloren. Mit dem neuen Sozialgesetzbuch IX gibt es für diese Menschen jetzt viele Verbesserungen:

Flächendeckend richtet die LVA Baden-Württemberg in ihren Regionalzentren und großen Auskunfts- und Beratungsstellen behindertengerechte gemeinsame Servicestellen ein. Hier erhalten behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen rasch, unbürokratisch und kompetent Rat und Hilfe in allen Fragen der Rehabilitation. An den gemeinsamen Servicestellen sind die Reha-Leistungsträger (gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen, die Bundesanstalt für Arbeit, die Lan-deswohlfahrtsverbände und die örtlichen Sozial- und Jugendämter), die Behindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen beteiligt.

"Wer zu uns kommt, findet seinen persönlichen Ansprechpartner. In kurzer Zeit können wir klären, welcher Leistungsträger zuständig ist und welche Leistungen für den Einzelnen in Betracht kommen", betonte Direktor Hubert Seiter, Mitglied der Geschäftsführung der LVA Baden-Württemberg, bei der offiziellen Eröffnung der gemeinsamen Servicestelle in Mannheim.

Die neuen Servicestellen sollen sich um die Wünsche der Behinderten kümmern, sie beraten, ihnen den zuständigen Rehaträger nennen und sie bei den weiteren Schritten unterstützen. Falls Zuständigkeiten nicht klar sind, nehmen die Rehaberater Kontakt mit Behörden, Leistungsträgern und anderen Einrichtungen auf. Spätestens nach zwei Wochen soll feststehen, wie es weitergeht.

"Wir wollen grenzüberschreitend mit allen Rehaträgern kooperieren und dadurch Verbindungen und Netzwerke aufbauen", erläuterte Direktor Seiter bei der offizeillen Eröffnung der Servicestelle in der LVA im Zentrum in der Rotebühlstraße, Stuttgart.

Inzwischen hat die LVA zwölf gemeinsame Servicestellen eröffnet: In Karlsruhe, Stuttgart (LVA im Zentrum), Aalen, Freiburg, Heilbronn, Lörrach, Mannheim, Ravensburg, Reutlingen, Schwäbisch Hall, Ulm und Villingen-Schwenningen. Bei Bedarf wird dieses Netz durch die Auskunfts- und Beratungsstellen der LVA und einige Servicestellen anderer Rehaträger ergänzt. Auf keinen Fall aber soll dadurch eine neue, teure Bürokratie entstehen.

2. Integrationsfachdienste: "...wieder in Lohn und Brot bringen

Dies ist das Ziel der Integrationsfachdienste. Vor 14 Jahren wurde im Verbandsgebiet Württemberg-Hohenzollern im Auftrag des Landeswohlfahrtsverbandes - Integrationsamt - die psychosoziale Unterstützung im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen eingerichtet. Seit dieser Zeit hat sich viel getan! Einer Vielzahl von Menschen mit einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung wurde durch die Fachdienste geholfen. Das Spektrum der Problemlagen war und ist dabei sehr umfangreich. Die beruflichen Fragestellungen wie bei einer Wiedereingliederung nach einer langen Erkrankung, Leistungsschwankungen und allgemeine Überforderungen mit den Arbeitsanforderungen, Starthilfe nach einer Schul-, bzw. Berufsausbildung, oder Bewerbungstrainings nach einer längeren Zeit der Arbeitslosigkeit waren und sind die Beratungsthemen für den Integrationsfachdienst. Im Einzelfall geht es auch darum, neue Wege zu suchen, wie zum Beiespiel eine Umschulung, Rehabilitation oder in manchen Fällen auch eine Berentung. Stets mußten und müssen sich die FachberaterInnen mit geeigneten Lösungskonzepten auf individuelle Problemlagen einstellen. Dabei ist eine effiziente Zusammenarbeit der beteiligten Personen und Insititutionen, insbesondere dem jeweiligen Betrieb, entscheidend. Die Fachdienste beraten, koordinieren, vermitteln und arbeiten lösungsorientiert.

Zuletzt haben sich die Fachdienste durch eine umfassende Gesetzesnovellierungg namentlich und inhaltlich anpassen müssen, so daß der Begriff "Integrationsfachdienst" im Sozialgesetzbuch IX seit 2001 fest verankert wurde. Damit steht das Dienstleistungsangebot der Integrationsfachdienste noch weiteren Sozialleistungsträgern zur Verfügung. Nun beansprucht auch das Arbeitsamt die Fachkompetenz dieser Beratungsstellen bei der Eingliederung in Arbeit und Sicherung der Arbeits-verhältnisse von schwerbehinderten Menschen.

Wie zum Beispiel im Fall von Frau A., die nach einem Arbeitsplatzverlust durch die gezielte Personalanfrage des Integrationsfachdienstes bei einem Arbeitgeber im Bereich der Altenpflegehilfe ein sechswöchiges Praktikum absolvieren konnte. Bei einem Personalgespräch wurde gemeinsam mit der Pflegedienstleitung und dem Stationsleiter die gesamte Dauer sowie Zeitabläufe innerhalb der Tagesschichten sowie die konkreten Arbeitsinhalte festgelegt. Ein erstes auswertungsgespräch wurde nach vier Wochen umgesetzt. Die allgemeine Zufriedenheit von allen Beteiligten war die Voraussetzung dafür, daß über die Perspektiven als festangestellte Mitarbeiterin erfolgreich verhandelt wurde. An dieser Stelle war nochmals sehr wichtig, die konkreten behinderungsbedingten Einschränkungen im Zusammenhang mit den Arbeitsbelastungen zu betrachten, um auch die Nachhaltigkeit dieser Vermittlungsarbeit zu sichern. Ein finanzieller Anreiz, wie die Eingliederungshilfen der Arbeitsverwaltung, sicherte im Fall von Frau A. eine ausreichende Einarbeitungszeit zu, so daß Frau A. von dem zukünftigen Arbeitgeber einen unbefristeten Arbeitsvertrag im direkten Anschluß an das Praktikum bekam. Für den Prozeß der Arbeitsplatzsicherung wird auch weiterhin, wie in vielen anderen Fällen, der Fachdienst mit Rat und Tat zur Seite stehen. Im Fall von Frau A. hätte es auch bei einer frühzeitigen Beratung durch den Integrationsfachdienst nicht erst zur Kündigung des alten Arbeitsverhältnisses kommen müssen, um gemeinsame Wege zu finden.

Klaus Zimmer, Integrationsfachdienst Stuttgart
Reichenbachstr. 26, 70372 Stuttgart
Tel. 0711/23924-20

Redaktion: AMSEL e.V., 21.02.2005