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Achtung Scheckbetrüger!

01.02.07 - Nur knapp entging eine Inserentin der AMSEL-Pinnwand dem Betrug.

Auf ein Inserat auf der AMSEL-Pinnwand hin meldete sich ein Interessent aus England. Er würde die dort angebotene Mobilitätshilfe gerne kaufen und schickte der Anbieterin Frau R. einen Scheck. Dieser Scheck war zwar gedeckt, wie die Bank betätigte, wies jedoch eine höhere Summe als den Kaufpreis aus. Der Herr aus England bat darum, den überzähligen Betrag schnellstmöglich an eine Spedition in Holland zu überweisen. Die Spedition sollte damit für den Transfer von Deutschland nach England bezahlt werden und ihm es eile sehr.

Frau R. kam dies jedoch sehr seltsam vor. Zunächst schrieb sie dem Herrn mehrfach, er möge ihr doch den korrekten Betrag überweisen. Nachdem sich dieser jedoch nicht mehr rührte, löste sie den Scheck nicht ein, sondern wandte sich an die Polizei.

Nicht gerade die feine englische Art

Dort erfuhr sie, dass sie beinahe einem Scheckbetrüger zum Opfer gefallen wäre. Denn in England herrschen andere Bankgesetze als in Deutschland. Hätte Frau R. den (nachweislich gedeckten) Scheck eingelöst und den überzähligen Betrag - schnellstmöglich - nach Holland überwiesen, hätte der Scheckbetrüger das Geld innerhalb von zehn Tagen nach dem Einlösen ohne weitere Probleme rücküberweisen lassen können. In Deutschland ist dies nicht möglich, in England hingegen schon.
So weit, so gut: Vielleicht wäre es nicht so weit gekommen. Doch Frau R. hätte das Geld, das sie an die holländische Spedition überwiesen hätte, nie wieder gesehen, denn diese erwies sich als sogenannte "Briefkastenfirma" und wäre damit für die Polizei nur schwer greifbar gewesen.

Die Polizei warnt vor solchen Fällen. Bislang wurde diese "Masche" vor allem beim (Schein-) Kauf von Motorrädern und Automobilen angewendet. In letzter Zeit häufen sich jedoch die Betrugsfälle auch im Bereich der elektronischen Hilfsmittel für Behinderte, wie z. B. Rollstühle. Personen, die derartige Angebote erhalten haben oder die bereits Opfer einer solchen Straftat geworden sind, sollten in jedem Fall ihre örtliche Polizeidienststelle informieren.

Redaktion: AMSEL e.V., 01.02.2007